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Versorger gegen Vermieter Prozesstermin um Stendal-Süd ist geplatzt

Von Wolfgang Biermann 05.01.2011, 04:25

Stendal. Der für heute Nachmittag vor der Zivilkammer 3 am Landgericht Stendal angesetzte Prozesstermin um die Bezahlung von Heizkosten in Stendal-Süd ist geplatzt. "Aus prozessualtechnischen Gründen", wie Gerichtssprecher Dr. Michael Steenbuck der Volksstimme sagte. Beide Parteien, sowohl der klagende Wärmelieferant Techem als auch die beklagte Mustafazada & Evren (M&E) GbR, hätten um Verschiebung des heutigen Verhandlungstages ersucht.

Einen neuen Termin gibt es derzeit noch nicht. Kläger und Beklagte wollen demnach neue sogenannte Vorträge erbringen. Das bedeute, dass nach Eingang dieser Vorträge im Gericht der anderen Partei die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben wird. Erst danach sei mit einem neuen Termin zu rechnen.

Wie berichtet fordert Techem für die Lieferung von Fernwärme mindestens 115 000 Euro von M&E. Per einstweiliger Verfügung hatte das Landgericht den Energielieferanten Techem ermächtigt, die Lieferung von Fernwärme für drei Plattenbaublöcke in Stendal-Süd zu unterbrechen, wenn deren Besitzer nicht besagte 115 000 Euro als Sicherheit hinterlegt oder eine Bankbürgschaft bringt.

"Wir wünschen keine Belieferung durch Techem", hatte Anwalt Andreas Karga im Auftrag von M&E am 26. Oktober vor Gericht gesagt. Er stellte die Rechtmäßigkeit des Liefervertrages in Zweifel. An den Erwerb der drei Plattenbaublöcke durch M&E aus einer Zwangsversteigerung war auch die bis 2014 befristete Wärmelieferung gebunden.

Ob die Techem-Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist, soll im sogenannten Hauptsacheverfahren geklärt werden. "In der Regel fällt das Urteil im Hauptsacheverfahren selten anders aus als die Entscheidung in der Einstweiligen Verfügung. Es sei denn, es sind grundlegend neue Beweismittel eingeführt worden", sagte Gerichtssprecher Steenbuck, ohne natürlich dem Urteil vorgreifen zu wollen. Wobei wohl davon auszugehen ist, dass die unterlegene Partei weitere Rechtsmittel einlegen wird. So wie schon jetzt, denn gegen die Einstweilige Verfügung hatte M&E vor dem Oberlandesgericht in Naumburg Berufung eingelegt, die aber noch nicht entschieden ist.

Von dem Rechtsstreit betroffen sind über 500 Wohnungen, im Einzelnen die Eingänge: Hanseallee 2/2A, 4-12, 14/14A, 25-29, 31-39, 59-63 und 65/65A, die Lemgoerstraße 2-6/Hanseallee 57 sowie die Bremerstraße 2-6.