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Ex-Maßregelinsasse ist Gefährdung "Ohne Kontrolle keine Bewährung"

Von Wolfgang Biermann 17.01.2014, 01:17

Stendal l "Die öffentliche Sicherheit ist durch den Angeklagten gefährdet. Medikamente allein sind nicht das Allheilmittel. Sie beseitigen nur die Spitze der Gefährlichkeit, nicht die Gefährlichkeit selbst." Damit begründete der psychiatrische Gutachter Dr. Egbert Held gestern, warum ein wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht stehender Ex-Maßregelinsasse nicht in Eigenverantwortung allein in Freiheit leben sollte.

Der 2002 wegen mehrfachen Raubes verurteilte 31-Jährige benötige einen "strukturierten Tagesablauf" und "klare Ansagen". Dem "leichtgradig intelligent Minderbegabten" attestierte der Gutachter eine "krankhaft seelische Störung". Schon von Kindheit an sei er verhaltensauffällig.

Aus dem Maßregelvollzug entlassen, lebte er zunächst in einem Wohnheim in Uchtspringe, dort verprügelte er einen Mitbewohner und warf ihm eine Tasse ins Gesicht. Die hinterließ eine blutende Platzwunde. Monate zuvor hatte er aus nichtigem Grund eine Therapeutin attackiert und mit einem Faustschlag die Nase gebrochen. Trotzdem war er in die Freiheit entlassen worden. Seit vorigem April lebt er auf sich allein gestellt in Stendal in den Tag hinein.

Vor den von ihm eingeräumten Taten hatte er monatelang seine aggressionshemmenden Medikamente nicht genommen. Wirklich kontrolliert hatte das niemand. Sporadisch schaute ein ambulanter psychiatrischer Pflegedienst vorbei. Sein amtlicher Betreuer habe sich nicht gekümmert, hieß es.

Dr. Held empfahl dem Gericht die Unterbringung in der Psychiatrie (Maßregelvollzug) auf Bewährung. Diese jedoch nur, wenn eine engmaschige außerklinische Nachsorge garantiert ist. Dem schlossen sich Staatsanwältin und Verteidigerin in ihren Plädoyers an. An fehlender Nachsorgemöglichkeit droht das Ganze aber zu scheitern. Ob sie doch möglich ist und damit auch die Aussetzung zur Bewährung, will das Gericht bis zur Urteilsverkündung am 21. Januar klären.