1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Attacke auf Partner mit Hammer und Brotmesser

24-Jährige weist Tötungsabsicht von sich Attacke auf Partner mit Hammer und Brotmesser

23.01.2014, 01:21

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit muss sich eine Stendalerin seit Dienstag vor dem Landgericht verantworten.

Unter Drogen und Alkohol stehend soll die 24-Jährige laut Anklage am 24. Juli vorigen Jahres ihrem Lebensgefährten nach verbaler Auseinandersetzung eine gläserne Wasserpfeife an den Hals geworfen haben, so dass dieser eine acht Zentimeter lange und tiefe Wunde am Hals erlitt, die stark blutete. Dem zu Boden gegangenen Opfer soll sie danach noch einen Schlag mit einer Bierflasche an den Kopf versetzt haben. Zuvor soll sie ihn geohrfeigt und gedroht haben, ihn umzubringen.

Schon etwa zehn Tage zuvor hat sie laut Anklage mit einem Hammer nach ihrem Lebensgefährten geworfen und ist mit einem Brotmesser auf ihn los. Mit dem Messer habe sie ihm eine kleine Schnittwunde an der linken Hand beigebracht, heißt es in der Anklage. Der Hammer verfehlte ihn wohl.

Am 28. Mai soll die Angeklagte vor einem Discounter in Stendal-Stadtsee einem anderen Stendaler, der zuvor angeblich einen anderen geschlagen hatte, einen Schlag mit einer Bierflasche an den Kopf verpasst haben.

Am 24. Juli ist die Angeklagte festgenommen worden. Seit dem 25. Juli ist sie vorläufig im Maßregelvollzug Uchtspringe untergebracht.

Der gerichtspsychiatrische Sachverständige Dr. Mohammad Hasan hat sie auf Schuldfähigkeit untersucht. Für die Zeit der Erstattung und Erörterung seines Gutachtens ist die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigerin vom Prozess ausgeschlossen worden. Schon im Anklagesatz heißt es indes, dass die Angeklagte an einer "emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ" leide.

Ob diese Persönlichkeitsstörung dazu führt, dass die Angeklagte nicht schuldfähig ist, bleibt abzuwarten. Und auch, ob sie von der Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen wird.

Am Dienstag hat sie sich zu den Taten eingelassen und sie auch großteils eingeräumt. Allerdings weist sie jede Tötungsabsicht von sich. Am Montag wird der Prozess fortgesetzt.