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  7. Prozess um sexuelle Nötigung: Angeklagter ist vorerst frei

Verfahren auf unbestimmte Zeit vertagt / Glaubwürdigkeit steht in Frage Prozess um sexuelle Nötigung: Angeklagter ist vorerst frei

Von Wolfgang Biermann 19.02.2014, 01:19

Stendal l Der gestrige Prozess- tag um angebliche sexuelle Nötigung einer 22-Jährigen durch einen 23 Jahre alten Stendaler endete mit einem Paukenschlag.

Die 1. Große Strafkammer am Landgericht Stendal hat das Verfahren auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Der gegen den Angeklagten im September ausgesprochene Haftbefehl wurde aufgehoben, und: Das angebliche Opfer soll aussagepsychologisch begutachtet werden. Soll heißen, es geht um die Glaubwürdigkeit der 22-Jährigen, die seit Jahren in einer Auf-und-Ab-Beziehung mit dem Angeklagten liiert war.

Am 31. August vorigen Jahres soll es laut Anklage zur sexuellen Nötigung durch den 23-jährigen, wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilten und zur Tatzeit unter Bewährung stehenden Angeklagten gekommen sein.

Er bestreitet den Vorwurf der sexuellen Nötigung und stellt den Sex mit ihr als einvernehmlich dar. Sie hätte einige Tage nach der von ihm vollzogenen Trennung unter einem Vorwand Einlass in seine Wohnung gefordert. Angeblich habe sie etwas abholen wollen. Sie hätte geweint und er will sie getröstet haben. Daraufhin sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen. Davon soll die 22-Jährige schwanger geworden sein, wie die Mutter des angeblichen Opfers am 14. Februar als Zeugin ausgesagt hatte.

Hinreichender Tatverdacht gegen den Angeklagten bleibt

Den entscheidenden Aufschluss sollte der gestrige Prozesstag bringen. Er begann zunächst öffentlich. Das angebliche Opfer sollte ein zweites Mal in den Zeugenstand. Wie berichtet, war die am 7. Februar unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnene Befragung abgebrochen worden.

Die 22-Jährige kam gestern in Begleitung ihrer Eltern und des Rechtsanwalts Marco Slotta. Sodann schlossen sich für etwa 90 Minuten die Türen. Die Öffentlichkeit blieb außen vor. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der jungen Frau, hatte Staatsanwältin Rosemarie Fährmann schon am 7. Februar als Begründung angeführt.

Angespannt wirkende Gesichter bei den Prozessbeteiligten, als sie den Gerichtssaal verließen. Und auch bei den auf dem Flur wartenden Angehörigen des Angeklagten. Als der 24-Jährige ohne Handschellen auf dem Flur erschien, wandelte sich deren Anspannung in Jubel. Der Haftbefehl sei wohl aufgehoben worden, erläuterte Staatsanwältin Fährmann im Gespräch mit der Volksstimme.

Jedoch sei die Entlassung aus der U-Haft noch lange keinem Freispruch gleichzusetzen: "Es besteht für das Gericht derzeit kein dringender, aber weiterhin ein hinreichender Tatverdacht." Wann der Prozess neu aufgerollt wird, ist derzeit noch nicht absehbar, erklärte die Staatsanwältin.