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Nachbarn mit Auto touchiert Landgericht verhängt Geldstrafe

04.03.2014, 01:18

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Schon zum zweiten Mal ging es vor dem Landgericht in Stendal um einen Nachbarschaftsstreit in derselben Sache, der strafrechtlich relevante Folgen hatte. Auslöser ist wohl ein seit langem schwelender Streit ums Wegerecht zwischen zwei Grundstücksnachbarn, die beide Rentner sind, in Tangermünde.

Vor fast zwei Jahren eskalierte dieser Streit. Kurz gesagt, soll der eine Streithahn laut Anklage mit seinem Auto den anderen touchiert haben. Das gelte als gefährliche Körperverletzung, weil das Auto im strafrechtlichen Sinn eine Waffe darstelle, sagte Gerichtssprecher Michael Steenbuck der Volksstimme auf Anfrage. Dazu soll der Autofahrer den Nachbarn auch noch bedroht haben: "Beim nächsten Mal fahr ich dich tot."

300 Euro sollten an Flutopfer gehen

Die Situation des angeblichen Anfahrens mit dem Auto hatten die Beteiligten schon vor dem Amtsgericht im März vorigen Jahres sehr gegensätzlich geschildert. Der Strafrichter sah sowohl die Bedrohung als auch eine vorsätzliche Körperverletzung als gegeben an, wofür er insgesamt eine 900-Euro-Geldstrafe ausurteilte. Zugleich entlastete er den Angeklagten aber davon, sein Auto als Waffe eingesetzt zu haben.

Im August trafen sich die Kontrahenten dann erstmals vor dem Landgericht wieder, denn der Verurteilte hatte Berufung eingelegt. Der Gerichtstag endete mit Zustimmung aller Beteiligten mit einer von Richter Gundolf Rüge angeregten "vorläufigen Verfahrenseinstellung" gegen Zahlung von 300 Euro für die Flutopferhilfe (Volksstimme berichtete).

Damit galt der bis dahin rechtlich unbescholtene Angeklagte auch weiter als nicht vorbestraft. Richter Rüge hatte im Prozess seinen Unmut über das Verfahren geäußert: "Das Ganze wäre vermeidbar gewesen, wenn sich jeder der Beteiligten etwas zurückgenommen hätte."

Angeklagter lässt Frist verstreichen

Doch nun kam es in der vergangenen Woche erneut zur Verhandlung. Denn der Angeklagte hatte die Frist zur Zahlung der Geldauflage verstreichen lassen. Das vorläufig eingestellte Verfahren sei damit wiederaufgelebt, so der Gerichtssprecher. Diesmal kam es zum Urteil.

Wohl stellte die Berufungskammer das Verfahren wegen Körperverletzung ein. Hinsichtlich der Bedrohung seines Nachbarn kam es diesmal aber zu einer Verurteilung des Autofahrers. Der Angeklagte muss nun 300 Euro Geldstrafe zahlen. Das ist genau die Summe, die er als Auflage für die vorläufige Einstellung des Verfahrens hätte zahlen sollen.

Dazu kommen jetzt aber auch noch die Gerichtskosten. Und der Angeklagte aus Tangermünde gilt zudem als vorbestraft.