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Amtsgericht konnte keine Strafe für Körperverletzung verhängen Opfer belastet Verlobte nicht

Von Wolfgang Biermann 21.03.2014, 01:16

Stendal l Wie das sprichwörtliche Hornberger Schießen ist in der Vorwoche ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung ausgegangen - mit einem Freispruch für eine 23-jährige Stendalerin.

Diese war angeklagt, ihrem wesentlichen älteren Lebensgefährten zunächst ein Zigarettenstopfgerät an den Kopf geworfen zu haben. Im Anschluss daran habe sie ihm mit einer Scherbe eine nicht unerhebliche Schnittverletzung am Oberkörper beigebracht, hieß es weiter in der Anklage.

Die junge Frau, wie ihr Lebensgefährte der Justiz keine Unbekannte, schwieg in dem Verfahren. Das angebliche Opfer gab als eigentlicher Hauptbelastungszeuge an, mit der Angeklagten verlobt zu sein und dass er sie heiraten wolle. Deshalb stünde ihm nach Strafprozessordnung ein Aussageverweigerungsrecht zu. Und davon wolle er Gebrauch machen. Ohne Opfer keine Täter, denn nur er war dabei.

Zeugen konnten auch nichts Konkretes beitragen

Eine Nachbarin hatte wohl lauten Streit und Poltern gehört, wie sie als Zeugin aussagte. Aber das sei bei dem Paar nichts Außergewöhnliches gewesen. Ein Polizist, der am Tatort im Einsatz war, vermochte sich ebenfalls nicht mehr konkret daran zu erinnern, sodass am Ende nur ein Freispruch blieb.

Am Rande des Prozesses erfuhr die Volksstimme noch etwas Kurioses. Demnach musste der Lebensgefährte der Angeklagten unlängst eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen, weil er kein Geld hatte, eine Geldstrafe zu bezahlen.

Die Mutter des Einsitzenden trieb indes doch noch Geld auf, um ihren Sohn quasi freizukaufen. Ihr Fehler aber war, dass sie das Geld der Angeklagten gab. Und die hatte wohl nichts Besseres zu tun, als "Party zu machen" und das Geld zu verjubeln. Der Liebe tat das offensichtlich aber keinen Abbruch, denn sonst hätte der um seine Freiheit Betrogene ja im aktuellen Fall sicher gegen seine Verlobte ausgesagt.