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Stadtratsschreiben an Bürgermeisterin Hin und Her um Birgit Schäfer

26.03.2014, 01:18

Tangerhütte (bsh) l Das Hin und Her um die gewählte Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Birgit Schäfer, geht weiter. Heute Abend steht die Einleitung ihrer Abwahl erneut auf der Tagesordnung des Stadtrates. Gestern bekam die Uetzerin vom Stadtrat ein Dokument zugestellt, das die sofortige Vollziehung der Anordnung zur Versetzung in den Ruhestand aufhebt, allerdings blieben demnach die Punkte "Versetzung in den Ruhestand" und "Beginn ab 1. Februar" im selben Bescheid in Kraft.

"Ich finde das alles schon sehr irritierend und eigentümlich." Auch eine Ruhestandsversetzungsurkunde habe sie bereits erhalten, erklärte Schäfer. "Am Heiligen Abend habe ich den Bescheid über die Versetzung in den Ruhestand bekommen", sagte sie gestern und vermutete einen Zusammenhang mit der heute Abend anstehenden Entscheidung zur Einleitung ihrer Abwahl, denn "abgewählt werden kann man nur, wenn man noch im Amt ist." Gleichzeitig verweist sie darauf, dass es hier um zwei verschiedene Verfahren gehe.

Ende 2013 hatte der Tangerhütter Stadtrat ihre Versetzung in den Ruhestand beschlossen, nachdem Birgit Schäfer mehrfach langwierig erkrankt war. Inzwischen hat Hans-Dieter Sturm als Beauftragter des Landkreises die Aufgaben der Bürgermeisterin im Amt übernommen.

Einen Zusammenhang mit dem heute Abend anstehenden Abwahlantrag gebe es allerdings nicht, betonte Stadtratsvorsitzender Karl-Heinz Papenbroock auf Volksstimme-Nachfrage. Er erklärte, dass der Widerspruch Birgit Schäfers gegen die Ruhestandsregelung Auslöser für die Aufhebung des sofortigen Vollzugs gewesen sei, nachdem die Anwälte der Bürgermeisterin und des Stadtrates zusammengekommen waren. "Es ist eine Formalie, die nichts mit dem morgen angesetzten Tagesordnungspunkt Einleitung der Abwahl zu tun hat", sagte er gestern.

Birgit Schäfer, die als gewählte Bürgermeisterin auch als Stadtrats-Kandidatin für die Kommunalwahl im Mai antritt, ist infolge ihres unklaren Status auch dazu verpflichtet, mit den Bewerbungsunterlagen eine Absichtserklärung abzugeben, wie sie sich im Falle ihrer Wahl entscheiden wird. Wie sie gestern auf Nachfrage erläuterte, habe sie diese bereits ausgefüllt und zwar mit der Erklärung, sie werde das Stadtratsmandat annehmen, sollte sie nicht Bürgermeisterin bleiben.