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2250 Euro Geldstrafe / Bundestagsabgeordnete Katrin Kunert erbost über Unfallflucht In Zaun gekracht und dann abgehauen

Von Wolfgang Biermann 03.05.2014, 01:23

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, wie ein 54-Jähriger jetzt vor dem Amtsgericht erfahren musste. Er wurde zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt.

Stendal l Der Stendaler war mit seinem Pkw im Januar bei Glatteis in die Gartenzäune der Bundestagsabgeordneten Katrin Kunert (Die Linke) und ihrer Nachbarin gekracht und einfach weggefahren. Das kostet ihn nun 30 Tagessätze á 75 Euro (2250 Euro) Geldstrafe. Außerdem entzog ihm Strafrichterin Petra Ludwig für sechs Monate die Fahrerlaubnis, weil er sich als "charakterlich ungeeignet für das Führen eines Fahrzeugs erwiesen" habe.

"Der Sachverhalt ist klar wie Kloßbrühe und der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom eindeutig Unfallort erfüllt", begründete die Richterin am Mittwoch das Urteil nach umfangreicher Beweisaufnahme und Vernehmung von sechs Zeugen. Nach eigenen Angaben befuhr der Angeklagte am 21. Januar die Dürer-Straße, um in die Wahrburgerstraße abzubiegen. Wegen Eisglätte sei der Wagen aber geradeaus ins Tor eines Mehrfamilienhauses gefahren und hätte den Zaun der Linken-Politikerin gerammt - Gesamtschaden fast 2000 Euro.

Der Angeklagte machte sich davon, wurde aber von einer Bewohnerin gesehen, die die Polizei alarmierte. Der 54-Jährige fuhr in eine Nebenstraße, hielt an und ging zurück, um verlorene Teile seines Wagens einzusammeln.

"Das Tor rennt nicht weg", habe er sich gedacht und sich zu einer Autowerkstatt begeben, um den Pkw reparieren zu lassen, gab der Angestellte im öffentlichen Dienst vor Gericht an. Zudem hätte er seine Ehefrau telefonisch beauftragt, seine Versicherung zu informieren. Die Polizei war nicht untätig und fahndete nach ihm. Just in dem Augenblick, in dem er sich angeblich der Polizei stellen wollte, beorderten ihn Beamte per Handy-Anruf aufs Revier. Er wollte den Unfall ja der Polizei melden, beteuerte er. Den Unfall hätte er zudem nicht als Verkehrsunfall angesehen.

"Tja, weg ist weg, und die Polizei war schneller als sie", befand Richterin Ludwig. Er hätte laut Gesetz am Unfallort bleiben müssen, damit die Polizei "die erforderlichen Feststellungen hätte treffen können." Das habe er nicht getan.

Katrin Kunert zeigte sich als Geschädigte und Zeugin erbost vom Handeln des Täters, der ihren Betonzaunpfeiler förmlich "zerlegt" habe. "Ich habe kein Verständnis für Unfallflucht", sagte sie. Wie sie aussagte, sitze sie noch immer auf einem Teil der Kosten, weil sich die Versicherung sperre. Besonders ärgerlich empfinde sie, dass Diebe inzwischen die Gelegenheit genutzt und Deko-Gegenstände aus dem Vorgarten geklaut haben, weil der Zaun noch immer nicht repariert werden konnte.