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Bewährung und ein Jahr ohne Führerschein

19.08.2014, 01:17

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr hat das Amtsgericht Stendal in der Vorwoche einen Wiederholungstäter aus dem Elb-Havel-Winkel unter Einbeziehung eines vorherigen Urteils wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls (Einbruch in eine Schule und Diebstahl von Lebensmitteln daraus) zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt und diese Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu sprach Strafrichter Thomas Schulz eine einjährige Fahrerlaubnissperre aus.

Am 11. März dieses Jahres hatte ihn die Polizei angehalten, weil er einer Streife mit seinem VW verkehrswidrig in einer Einbahnstraße entgegenkam. Die wegen Verdachts einer Alkoholfahrt veranlasste Blutentnahme ergab eine Blutalkoholkonzentration von fast zwei Promille.

Ein Freund hätte ihn mit dem Auto an einen See gefahren, wo er ausgiebig mit anderen Alkohol konsumiert habe, gab der Angeklagte an. Er sei eingeschlafen und irgendwann aufgewacht. Der Freund sei weg gewesen, hätte ihm aber den Autoschlüssel dagelassen. Der Wagen war auf den Angeklagten zugelassen. Er habe sich ans Steuer gesetzt, um nach Hause zu fahren. "Ich weiß, das war unverantwortlich", erklärt er mit gesenktem Blick. Mehrfach ist der 37-Jährige schon ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines Autos erwischt worden, zuletzt 2010. Die Fahrerlaubnis war ihm weit vorher entzogen worden. "Die bekommen Sie bestimmt nicht ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung wieder", machte Richter Schulz dem Angeklagten wenig Aussichten auf baldige Erlangung eines neuen Führerscheins.