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Prozess gegen Frau und Helferin von "Dr. Zahnlos" eingestellt Beweislage zu dünn für Verurteilung

20.08.2014, 01:19

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Nur knapp 20 Minuten währte am Dienstag, 19. August, eine Verhandlung am Amtsgericht, bei der es um uneidliche Falschaussage vor Gericht ging. Angeklagt waren die Ehefrau (32) des als "Dr. Zahnlos" bekannt gewordenen Zahnarztes Thorsten S. aus Havelberg sowie eine Zahnarzthelferin (28). Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine strittige Patienten- akte, die es offensichtlich in zwei nichtidentischen Versionen gab - eine angeblich aus 2010 und eine aus 2012.

Für die beiden Frauen endete das Verfahren mit Einstellung zu Lasten der Staatskasse. "Die Beweislage ist dünn. Das reicht wohl nicht für eine Verurteilung", stellte Strafrichter Thomas Schulz fest. "Für einen Freispruch aber auch nicht", hielt Staatsanwältin Dagmar Regel dagegen.

Nach einer Besprechung mit ihren Anwälten stimmten beide Frauen der Einstellung zu.

Der gestrige Prozess hing eng mit dem von Ehemann beziehungsweise Chef Thorsten S. zusammen. Die seinerzeit als Zahnarzthelferin agierende Ehefrau und ihre Kollegin sollen laut Anklage "bewusst wahrheitswidrig vor Gericht ausgesagt haben, dass eine Patientenakte mit Kaffee übergossen und deshalb neu geschrieben worden" sei. "Niemand anders war dabei, es gibt keine weiteren Zeugen", so Richter Schulz. Lediglich einem Polizisten gegenüber soll bei der Durchsuchung der Zahnarztpraxis geäußert worden sein, dass es keine weiteren Patientenakten geben würde. Die angeblich mit Kaffee übergossene Akte ist teils unleserlich und teils geschreddert. Das entscheidende Datum, 14. April 2010, bei dem es um die Belehrung einer Patientin aus Seehausen geht, der unter Narkose elf Zähne ohne Zustimmung gezogen worden sein sollen, fehlt. Auf der zweiten Patientenakte steht wohl das fragliche Datum, allerdings ist sie laut Druckdatum erst im März 2012 ausgedruckt worden. Da liefen aber die Ermittlungen gegen Thorsten S. schon. Die zweite Akte könnte manipuliert sein, argwöhnten die Ermittler.

Angeklagte und Zeuge verweigern die Aussage

Die angeklagten Frauen und auch der mit Berufsverbot als Zahnarzt belegte Thorsten S. als Zeuge machten gestern von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. S. gab auf Nachfrage von Richter Schulz an, dass er derzeit als Außendienstmitarbeiter tätig ist. Wie berichtet hatte das Landgericht Stendal nach Revision durch das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg im März dieses Jahres seinen Prozess überraschend gegen Zahlung von 3500 Euro an die Patientin in Seehausen eingestellt. Vom Amtsgericht Stendal war der mehrfach, darunter auch einschlägig vorbestrafte S. am 5. November 2012 zunächst zu 15 Monaten mit und in der zweiten Instanz vom Landgericht am 22. Mai 2013 zu 14 Monaten Gefängnis ohne Bewährung wegen Körperverletzung verurteilt worden.