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Freiheitsstrafe für Verkehrssünder

04.09.2014, 15:11

Stendal (hä) l Das Amtsgericht Stendal hat am Dienstag einen Wiederholungstäter aus dem Elb-Havel-Winkel wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit nicht haftpflichtversichertem Auto plus Unfallflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt - ohne Bewährung. Zurzeit sitzt er schon zwei Haftstrafen wegen ähnlicher Delikte ab. Mehr lesen Sie in der nächsten gedruckten Ausgabe der Volksstimme oder im E-Paper.