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Briefwahlpanne Oberbürgermeister weist Dienstaufsichtsbeschwerde der Mitte-Fraktion gegen Wahlleiter zurück

Die Briefwahl-Panne hat im Stendaler Rathaus keine disziplinarischen
Konsequenzen. Oberbürgermeister Klaus Schmotz wird hier weder gegen
Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt (beide CDU) noch gegen die zuständige
Mitarbeiterin vorgehen. Das erwiderte der OB jetzt auf eine
Dienstaufsichtsbeschwerde der Mitte-Fraktion gegen Kleefeldt.

23.10.2014, 01:09

Stendal l Mit drei eng beschriebenen Seiten hatte sich die neue Mitte-Fraktion von SPD, FDP und Piraten in der zweiten Juli-Hälfte an den Oberbürgermeister gewandt. Kern ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde: Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt habe durch die Briefwahl-Panne "schuldhaft einen noch nicht bezifferbaren Reputationsschaden verursacht". Er "verantwortet ferner die Kosten, die die Briefwahlwiederholung verursacht". Schmotz antwortet zehn Wochen später auf sechs Seiten (das Schreiben liegt der Volksstimme vor). Eine Zusammenfassung der OB-Darlegung:

Hätte der Stadtwahlleiter angesichts des überdurchschnittlichen Briefwahlergebnisses von Holger Gebhardt (CDU) einem "Anfangsverdacht für einen Wahlmanipulation" nachgegen müssen?
Schmotz betont, "dass ein nicht der Norm entsprechendes Stimmergebnis ohne das Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte keinen Anfangsverdacht für Manipulationen begründet". Der Stadtwahlleiter sei am 3. Juni "erstmals auf die Problematik aufmerksam gemacht" worden und habe daraufhin "Ermittlungen veranlasst", die zu seinem Wahleinspruch geführt haben.

Hätte der Oberbürgermeister einen Urlaub des Stadtwahlleiters im Zeitraum der Prüfungen Ende Juni verweigern müssen?
Klaus Schmotz hält diesen Vorwurf nicht für haltbar und verweist auf die Vertreter-Regelung: "Der Stellvertreter hat während der Abwesenheit von Herrn Kleefeldt die Aufgaben vollumfänglich erfüllt, Untersuchungen weitergeführt und beendet."

Ist das Umschwenken des Stadtwahlleiters unmittelbar vor der Stadtratssitzung im Juli, die Wahl doch für gültig zu erklären, haltbar?
Der Oberbürgermeister argumentiert mit einem "Zugewinn an Erkenntnissen", nach dem "die Unterschriften auf den Vollmachten überprüft worden waren". Überdies habe der Kreistag "den Verfahrensfehler als unbeachtlich angesehen". Daher halte er dies für "vertretbar". Es liege "kein Fehlverhalten vor".

Wie konnte es dazu kommen, dass bei der Briefwahl die Regelung, wonach maximal vier Wahlscheine an einen Bevollmächtigten ausgegeben werden, nicht eingehalten wurde?
Schmotz räumt hier einen "tatsächlichen Fehler" ein. Eine Mitarbeiterin habe die Regelung "übersehen und demzufolge nicht umgesetzt". Dieser Fehler "wurde also nicht von Herrn Kleefeldt persönlich begangen". Man könne ihm "allenfalls vorwerfen", dass er die Mitarbeiterin nicht auf diese neue Regelung hingewiesen habe.

Hätte der Stadtwahlleiter hier stärker kontrollieren müssen?
Die zuständige Mitarbeiterin bereite die "Durchführung der Wahl eigenständig" vor. Schmotz: "Die betreffende Kollegin ist seit Jahren tätig und gilt als sehr zuverlässig, fachlich versiert und sehr gewissenhaft. Daher bestand keine Veranlassung für Herrn Kleefeldt, die Tätigkeit dieser Mitarbeiterin in besonderem Maße zu überwachen." Er habe die Arbeiten "im üblichen Maße" geprüft.

Drohen dieser Mitarbeiterin jetzt Konsequenzen?
Klaus Schmotz sieht "keine Veranlassung" hier "disziplinarrechtlich vorzugehen". Derartige Fehler könnten angesichts der Aufgabenfülle "nicht ausgeschlossen werden". Sie stellen aus seiner Sicht "einen Fall der leichten Fahrlässigkeit dar".

Hat die Verwaltung Schlussfolgerungen aus dieser Panne gezogen?
Es gibt nunmehr eine Dienstanweisung, "die verhindern soll, dass dieser Verfahrensfehler sich erneut ereignet".

Muss der Stadtwahlleiter für die Kosten der Wiederholung aufkommen?
Der OB weist dies zurück: "Wenn überhaupt, dann liegt bei Herrn Kleefeldt eine leichte Verletzung seiner Leitungspflicht vor." Hier schieden Schadensersatzansprüche aus. "Überdies hat der Stadtwahlleiter dem Stadtrat zuletzt vorgeschlagen, die Wahl für gültig zu erklären. Wäre der Stadtrat diesem Votum gefolgt, dann wären keine Kosten für die Wiederholung der Briefwahl entstanden."