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Entscheidung über Klage gegen Sparkasse verschoben Auf der Suche nach Bohrlöchern

13.11.2014, 07:09

Stendal (dly) l Nachdem vor drei Wochen vier Zeugen gehört worden waren und beide Parteien - der Bauunternehmer M. als Kläger und die Kreissparkasse Stendal als Beklagte - ihre Positionen vortragen hatten, wollte die Zivilkammer1 des Landgerichtes Stendal am Mittwoch ihre Entscheidung verkünden. Dazu kam es nicht. Denn die Kammer hat in einigen Fragen noch Klärungsbedarf. Weitere Gutachten sollen die fehlenden Antworten geben - ein Gutachten für zwei Schutzdächer an der Sparkassen-Geschäftsstelle Schönhausen, eines für die Arbeiten im Keller der Filiale Schollene. Denn um diese zwei Aufträge geht es, für die der Bauunternehmer noch ausstehendes Geld von der Sparkasse einklagt. Die Bank hingegen macht Schadensansprüche geltend, weil ihrer Ansicht nach die Arbeiten nicht wie vereinbart ausgeführt worden sind (wir berichteten).

Materialverbrauch fraglich

Im Fall von Schönhausen soll der Gutachter Aussagen darüber treffen, ob das abgerechnete Material tatsächlich verbaut wurde. Hintergrund: Im Angebot, auf dessen Basis der damals zuständige Sparkassen-Abteilungsleiter U. mündlich den Auftrag an M. vergeben hatte, war noch eine aufwändigere Variante für die Regendächer über Personaleingang und Kellereingang enthalten, obwohl diese schon vor der Auftragsvergabe gestrichen worden war. Gebaut wurden am Ende zwei separate Dächer, eines etwas kleiner als das andere. In der Rechnung tauchen aber beide mit gleichen Maßen auf - denen vom größeren Dach. Wurde ein kleines gebaut, aber Material für das größere abgerechnet? Eine der offenen Frage.

Im Fall Schollene soll der Sachverständige klären, ob die Sparkasse mit ihrer Behauptung Recht hat, dass abgesprochene Leistungen nicht erbracht worden sind. Nach der Beweisaufnahme tendiert die Zivilkammer 1 bezüglich des Auftragsinhaltes in Richtung Kläger. Der hatte - wie Abteilungsleiter U. - angegeben, dass Maßnahmen zur Verringerung der Feuchtigkeit vereinbart wurden, aber keine umfassende Sanierung. Die Sparkasse behauptet nun, dass weder der Bitumen-Estrich gegen die Feuchtigkeit aufgetragen, noch die sogenannte Injektage vorgenommen wurde. Dabei wird mittels Bohrlöchern eine Flüssigkeit in die Mauer eingebracht, die als Schutzschicht gegen Nässe wirken soll. Während der Beweisaufnahme hatte der Sparkassen-Anwalt erklärt: "Die Löcher sind nicht da." Bei einem Vor-Ort-Termin seien sie an den genannten Stellen nicht gefunden worden.