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Justiz in Stendal Tragische Todesfälle vor Gericht

Die Stendaler Gerichte mussten sich 2014 mehrfach mit Fällen
beschäftigen, bei denen die Opfer zu Tode kamen. So ging es um einen
Suizid in Uchtspringe, einen Sturz vom Dach in Tangermünde, einen
Motorradunfall in Arneburg und Schlägereien im Trinkermilieu.

Von Wolfgang Biermann 05.01.2015, 01:12

Stendal l Um den tragischen Tod von Menschen ging es in mehreren Prozessen, über die die Volksstimme 2014 berichtete. So mussten sich der Chefarzt der Klinik für Psychiatrie/Psychotherapie im Salus-Fachklinikum Uchtspringe und eine Assistenzärztin der Klinik am 20. Januar wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verantworten. Beide sollten laut Anklage im September 2011 eine aus dem Elb-Havel-Winkel wegen Suizidabsicht eingelieferte Patientin nicht ausreichend überwacht haben. Einen Tag nach ihrer Einlieferung erhängte sich die Frau in ihrem Zimmer, kurz vor der geplanten Chefarztvisite.

Sturz vom Gerüst: Freispruch für Angeklagte

Das Amtsgericht sprach trotz gegenteiliger Meinung einer Gutachterin der Berliner Charité beide Mediziner frei. Sich auf ein Grundsatzurteil des Landgerichts Gießen berufend, stellte das Amtsgericht fest, dass Beihilfe zu eigenverantwortlichem Selbstmord nicht strafbar sei. Dieser Ansicht folgte auch die Berufungskammer am Landgericht im zweitinstanzlichen Prozess und stellte einen Freispruch in Aussicht. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft Stendal am 4.August ihre Berufung gegen den Freispruch des Chefarztes zurück. Der Freispruch der Assistenzärztin war ohnehin rechtskräftig geworden.

Ein anderer Fall, der im Jahr zuvor für große Emotionen gesorgt hatte, endete am 20.Februar vor der Berufungskammer am Landgericht mit dem Freispruch der drei Angeklagten. Im Mittelpunkt stand der tödliche Sturz eines Dachdeckers vom Gerüst an der Tangermünder Stephanskirche am 8. März 2012. Das Amtsgericht hatte am 8. März 2013 zwei der Angeklagten, eine Sicherheitsbeauftragte und den Chef der Dachdeckerfirma, zu Geldstrafen verurteilt und den Geschäftsführer der Gerüstbaufirma freigesprochen. Gegen den zweitinstanzlichen Freispruch sämtlicher Angeklagter vom Januar 2014 richtet sich die Revision der Hinterbliebenen und der Staatsanwaltschaft. Während die Anklagebehörde ihr Rechtsmittel inzwischen zurückgezogen hat, ist die Revision der Witwe und ihrer zwei Kinder nach Auskunft des Landgerichts noch beim Oberlandesgericht Naumburg anhängig.

Fahrlässig für den Tod eines Motorradfahrers infolge Nichtbeachtung eines Stopp-Schildes verantwortlich zu sein, darum ging es in einem Berufungsprozess am 4. Dezember für einen Lkw-Fahrer aus Niedersachsen. Er hatte eingeräumt, am Zellstoffwerk Arneburg am 1. August 2013 die Vorfahrt nicht beachtet zu haben, wollte aber eine geringere Strafe. Nach Rücknahme seiner Berufung blieb es bei 5400Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung, wie bereits vom Amtsgericht im Februar geurteilt worden war.

Zwei Mal war 2014 Totschlag beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Verurteilt wurde indes nur ein Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge, zwei weitere "nur" wegen Körperverletzung. So verhängte das Landgericht für einen Mann aus Gardelegen am 29. August wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Gemeinsam mit seinem Halbbruder, der lediglich eine sechsmonatige Bewährungsstrafe erhielt, habe der Angeklagte aus dem Trinkermilieu laut Urteil auf seinen Onkel eingeschlagen und -getreten, so dass dieser seinen schweren Verletzungen erlag.

Opfer starb womöglich an einem verschluckten Zahn

Ein weiterer Fall: "Der Tod des Opfers ist dem Angeklagten mit der für eine Verurteilung notwendigen Gewissheit nicht anzulasten." Mit dieser Begründung verurteilte das Landgericht am 1. April einen 26-jährigen Stendaler, ebenfalls aus dem Trinkermilieu, "nur" wegen fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren und vier Monaten Haft. Der Angeklagte sollte laut Anklage am 27. Juni 2013 einen 54-jährigen Trinkkumpan am Stadtsee derart heftig attackiert haben, so dass dieser etwa zehn Tage später verstarb und seine Leiche halb verwest erst Wochen später in dessen Wohnung gefunden wurde. Dem 54-Jährigen war ein Zahn ausgeschlagen worden. Dieser gelangte in die Luftröhre und löste eine Lungenentzündung aus, die laut Rechtsmediziner möglicherweise todesursächlich war.