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Landkreises beruft sich auf Anordnung des Landes / Vorerst keine Lockerung der Maßnahmen Vogelgrippe: Hühner bleiben im Stall

Von Egmar Gebert 07.02.2015, 02:30

Seit 72 Tagen sind Sachsen-Anhalts Hühner von der Außenwelt abgeschnitten. Vogelgrippe-bedingte Stallpflicht. Und daran soll sich auch in den nächsten Wochen nichts ändern. Die brandenburgischen Nachbarn sehen die Lage entspannter.

Stendal l Seit 1993 züchtet Hannelore Freitag Hühner. Ein rund 2000 Quadratmeter großer Auslauf steht ihrem rassigen Geflügel zur Verfügung. Doch der Hühnerhof ist seit Wochen verwaist.

Seit dem 27. November gilt im Landkreis Stendal für alles Hausgeflügel die Stallpflicht. Die Landesbehörden begründeten diese Anweisung für alle "Risikogebiete" damit, verhindern zu wollen, dass Wildvögel die Tierbestände mit dem Virus H5N8, so der wissenschaftlicher Name des Vogelgrippe-Virus, infizieren.

Vogelgrippe-Risikogebiete sind pauschal gesagt die gewässernahen Regionen. Damit, ob Seen oder Flüsse, ist der Landkreis Stendal reich gesegnet. Ergo stufte das Land nahezu das gesamte Kreisgebiet als gefährdet ein. Und so kamen auch die Hühner von Hannelore Freitag in Groß Schwarzlosen in den Stall.

Für die Hobbyzüchterin nicht unbedingt problematisch. Sie hat mehrere Ställe, in denen sie ihre Hühner nach Zuchtstämmen getrennt unterbringen kann. Allerdings musste Hannelore Freitag 25 Hühner nach und nach schlachten, um den verbleibenden rund 40 Tieren auch in den Ställen genügend Raum zu bieten.

Mehr Probleme hätten viele Leute bekommen, die sich - wie auf dem Land üblich - Hühner wegen der Eier halten, gern auch mal ein Huhn aus eigener Haltung in die Suppe oder ins Frikassee tun. "Die sind auf solche Situation nicht so gut vorbereitet. Meist sind die Ställe auch überbelegt, müssen dann öfter, vielleicht sogar jeden zweiten Tag gereinigt werden. Feuchtigkeit im Stall mögen die Hühner überhaupt nicht. Das begünstigt Krankheiten." Ein Mehraufwand, der von den Geflügelhaltern erst einmal bewältigt sein will. Wenn sie dann noch berufstätig sind, werde für manch einen die Zeit dafür knapp. "Und natürlich lässt nach dem Einstallen auch die Legeleistung nach", weiß die Hobbyzüchterin.

Kurt Stenzel: "Wer soll das noch verstehen?"

Für sie ist es mehr als verständlich, dass diese Leute "langsam ungeduldig werden". Auch bei Hannelore Freitag ist der Geduldsfaden inzwischen dünn. Mehr als acht Wochen schon sind die Tiere eingesperrt. Es sei an der Zeit, die Sache zu überdenken, meint sie, und ist mit dieser Meinung nicht allein. Zumal die 21 Tage Karenzzeit seit den letzten festgestellten H5N8-befallenen Wildvögeln längst um sind.

Bekanntlich waren am 31. Dezember an der Uchte zwischen Eichstedt und Groß Schwechten zwei Wildenten-Erpel geschossen worden, die den Vogelgrippe-Virus in sich trugen. Da im Landkreis bisher keine weiteren Fälle der Vogelgrippe aufgetreten beziehungsweise nachgewiesen seien, könne man die Auflagen wenigstens lockern, meint Hannelore Freitag. Ihr Vorschlag: eine Zone von je zehn Kilometer Breite links und rechts von Elbe und Havel, in denen künftig die Stallpflicht für Hausgeflügel noch gilt. Damit wäre zwar immer noch der halbe Landkreis betroffen, aber für die andere Hälfte hätten die Einschränkungen ein Ende.

Eine Hoffnung, die sich gestern zerschlug. Um die Mittagszeit kam die Antwort auf die von der Volksstimme an die Kresiverwaltung gerichtete Frage nach möglichen Änderungen per Pressemitteilung: "...Die Aufstallungs-anordnung für Geflügel ist weiterhin aufrecht zu erhalten und die Vorsichtsmaßnahmen sind weiterhin einzuhalten...", so der Kern des Schreibens.

Sämtliches Geflügel - aufgeführt werden Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse - muss in Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben dichten Abdeckung gehalten werden.

Kurt Stenzel, Vorsitzender des Kreisverbandes der Rassegeflügelzüchter im Landkreis Stendal, glaubte seinen Ohren nicht zu trauen, als er das hörte. "Ich bin wütend wie sonst was. Das Ganze ist eine unsägliche Geschichte. Von Wittenberge weiß ich, dass die Stallpflicht inzwischen aufgehoben wurde. Das ist nur ein paar Kilometer nördlich und auch an der Elbe. Da geht`s, hier nicht? Wer soll das denn noch verstehen?"

Ralf Bergmann, SPD-Landtagsabgeordneter aus Hohenberg-Krusemark, selbst Hobby-Taubenzüchter, weiß um die Entrüstung der Geflügelzüchter und -halter aus mehreren Gesprächen. "Es ist an der Zeit, dass wir uns die Sache unter dem Aspekt des Tierwohls ansehen und entsprechend handeln. Wir müssen dafür sorgen, dass die Tiere schnellstmöglich wieder raus kommen. Nur das ist tiergerechte Haltung." Er habe sich diesbezüglich am Donnerstagabend bereits an die zuständige Staatssekretärin gewandt, die ihm eine Prüfung zugesagt habe.

Allerdings liegt der Kreisverwaltung seit Mittwoch dieser Woche ein Erlass des Landesverwaltungsamtes auf dem Tisch. Zum Inhalt war gestern von Sebastian Stoll, zweiter Beigeordneter des Stendaler Landrates, zu erfahren: "Man hat uns aufgetragen, die Festlegungen der Risikokarte des Landes vom 5. November beizubehalten." Damit seinem dem Landkreis, was Lockerungen der geltenden Stallpflicht und damit verbundener Festlegungen betrifft, die Hände gebunden. Lediglich für die Region um Bismark herum wären Lockerungen möglich gewesen. Der Landkreis hatte sie zusätzlich zu den vom Land vorgegebenen Risikogebieten zu einem solchen erklärt.

Obere Aufsichtsbehörde hat das Sagen

Der Landkreis tut das allerdings nicht. Sebastian Stoll begründet es unter anderem mit dem sich jetzt wieder verstärkenden Vogelzug und dem in der Bismarker Region bestehenden 2000 Hektar großen Vogelschutzgebiet. "Wir werden uns das in den nächsten Wochen regelmäßig ansehen", sagt Stoll. In 14 Tagen, so kündigt er gestern an, werde der Landkreis die Situation neu bewerten und "schauen, ob dann im Bismarker Bereich eventuell Lockerungen möglich wären".

Dass im nördlichen Nachbarkreis Prignitz die "Anordung zur Aufstallung von Geflügel" bereits am 26. Januar aufgehoben wurde, weiß Sebasitan Stoll, aber: "Das ist in Brandenburg. Wir sind in Sachsen-Anhalt und müssen uns an das halten, was unserer obere Aufsichtsbehörde sagt. und die sagt: Die Aufstallpflicht bleibt bestehen."