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Zwei 27-Jährige angeklagt: Mit gefälschten Bescheiden sollen sie sich Fahrerlaubnis verschafft haben TÜV-Dokumente und Abstinenznachweise gefälscht

10.02.2015, 01:23

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Mit einer neuen Geschäftsidee scheinen Gauner eine lukrative Einnahmequelle entdeckt zu haben. Sie versorgen Autofahrer, die wegen Fahrens unter Alkohol oder Rauschgift ihre Fahrerlaubnis verloren haben, mit den notwendigen Dokumenten, um wieder in den Besitz der "Fleppen" zu gelangen. Gegen Zahlung nicht unerheblicher Geldsummen, versteht sich.

Derzeit müssen sich ein Stendaler und ein gebürtiger Osterburger in diesem Zusammenhang vor dem Amtsgericht wegen Urkundenfälschung verantworten. Die Anklage wirft den beiden gerichtsbekannten 27-Jährigen vor, im Jahr 2012 diverse Nachweise ihrer angeblichen Drogen- beziehungsweise Alkoholabstinenz sowie TÜV-Dokumente und andere amtliche Schreiben im Zusammenhang mit Medizinisch-Psychologischen Untersuchen (MPU) gefälscht zu haben. Dem Stendaler ist daraufhin tatsächlich vom Landkreis im Oktober 2012 eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt worden. Ein Jahr später wurde er sie wegen einer erneuten Drogenfahrt indes wieder los. Darum sollte er seinen Führerschein abgeben. Eidesstattlich versicherte er aber, dass er diesen verloren hätte. Bei einer Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit anderen Strafvorwürfen fand die Polizei im Januar vorigen Jahres den Führerschein.

Der Stendaler will die strittigen "Dokumente" von seinem zur damaligen Zeit in Hannover lebenden mitangeklagten Osterburger Kumpel erhalten haben, gegen Zahlung von 1000 oder 2000 Euro. Mehr könne er dazu nicht sagen. Der Osterburger wiederum gibt an, dass er die "Dokumente" für seinen Kumpel und sich - er habe sich in ähnlicher Situation befunden - von einem Freund in Hannover bekommen hätte. Er selbst habe 2000 Euro für seine gefälschten Schreiben bezahlt. Den Namen des Freundes wolle er aus Angst aber nicht nennen. Für die Verteidigung stand im Raum, dass es sich bei den amtlich und echt wirkenden Schreiben tatsächlich um echte handeln könnte, die möglicherweise durch Bestechung der Aussteller erstellt worden sein könnten.

Mit drei Haftbefehlen in anderer Sache gesucht

Doch nach Anhörung eines Diplom-Psychologen als Zeugen ergab sich, dass zumindest Schreiben des TÜV Hessen nicht echt sind. Anhand kleiner, aber wesentlicher Details erklärte der Fachmann die Unterschiede zu den echten Dokumenten seines Hauses.

Letzte Klarheit soll die Aussage eines anderen Psychologen bringen, dessen Unterschrift die falschen Dokumente tragen. Er soll in der Prozessfortsetzung am 16. Februar aussagen. Dann wird auch das Urteil erwartet.

Im Anschluss an die Verhandlung erwartete den Osterburger Angeklagten noch eine unliebsame Überraschung, wobei es eigentlich keine hätte sein dürfen. Weil er mit drei Haftbefehlen in anderer Sache gesucht wurde, klickten die Handschellen und verließ er in Richtung Justizvollzugsanstalt in Begleitung von drei Polizisten das Amtsgericht.