1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Zum Schlichter statt zum Richter

Zehn Schiedsstellen im Amtsgerichtsbezirk Stendal/2014 gab es 33 Anträge auf Schlichtung Zum Schlichter statt zum Richter

Von Donald Lyko 25.03.2015, 02:22

Im Amtsgerichtsbezirk Stendal hat es im vergangenen Jahr bei den Schiedsstellen 33 Anträge auf eine Schlichtungsverhandlung gegeben. Das sind vier mehr als im Jahr davor, aber deutlich weniger als noch 2012.

Stendal l Herr A. hat seine neuen Bäume zwar im vorgeschriebenen Abstand zur Grundstücksgrenze gepflanzt, doch die Wurzeln sind unter dem Zaun hindurchgewachsen und drücken die Gehwegplatten beim Nachbarn B. nach oben. Es kommt zum Streit, die Fronten verhärten sich. Nicht selten enden solche Streitigkeiten vor Gericht. Doch das ist erst der zweite Schritt. Denn in bestimmten Rechtsstreitigkeiten - die zwischen Nachbarn gehören dazu, aber auch Beleidigungen und Verleumdungen, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden - schreibt der Gesetzgeber als ersten Schritt einen Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle vor.

Jahrestreffen in Stendal

Im Amtsgerichtsbezirk Stendal, der in der Fläche dem Landkreis Stendal entspricht, gab es Ende 2014 zehn Schiedsstellen, in denen 27 Schiedsfrauen und -männer ehrenamtlich tätig waren. Jede Einheits- oder Verbandsgemeinde hat eine Schlichtungsstelle, in der Hansestadt Stendal gibt es sogar zwei. Am Dienstag trafen sich die Schiedsleute im Amtsgericht Stendal zur jährlichen Dienstberatung mit Amtsgerichtsdirektor Kay Timm. Bevor er einige aktuelle Fälle vorstellte und über Rechte und Pflichten der Schiedsleute mit seinen Gästen diskutierte, stellte er einige Zahlen für das vergangene Jahr vor.

Danach wurden 2014 insgesamt 33 Anträge auf eine Schlichtungsverhandlung gestellt. Im Jahr zuvor waren es 29. Spitzenreiter bleiben weiter die Jahre 2008 und 2012 mit jeweils 52 Fällen. Mit neun Anträgen gab es die meisten in der Hansestadt Stendal, es folgen in der Statistik sieben Fälle in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck und sechs in der Verbandsgemeinde Elbe-Havelland.

Mehr Tür-und-Angel-Fälle

Diese Zahlen erfassen nur die beantragten Schlichtungsverhandlungen, die Arbeit der Schiedspersonen ist aber viel umfangreicher - denn die Zahl der sogenannten Tür-und-Angel-Fälle nimmt zu. Das sind die Fälle, bei denen die Ehrenamtlichen um eine Beratung gebeten werden, ohne dass das offizielle Verfahren begonnen hat und Gebühren fällig werden. In den vergangenen Monaten habe es einen deutlichen Anstieg gegeben, berichteten mehrere Schiedsleute während der Gesprächsrunde. Ein Grund dafür könnten die Kosten sein. Denn für die Schlichtung selbst werden 25 Euro erhoben, bei einer Einigung erhöht sich die Gebühr um 50 Euro. Aber: Der Gesetzgeber ermöglicht es, bei Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse diese Gebühr zu reduzieren, zudem kann beim Amtsgericht ein Beratungshilfeschein (damit entfallen die Gebühren) beantragt werden.

"Sich vertragen ist besser als klagen", zitierte Kay Timm einen gern benutzten Leitspruch der Schiedspersonen und unterstrich den großen Vorteil, ohne Gerichtsverfahren einen Streit zu klären. Auch ein Prozess könnte den Streit klären, danach seien beide Seiten aber oft zerstritten.