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540 Euro Geldstrafe für Tangerhütter / "Defizitäre schulische Bildung" wirkte mildernd Hakenkreuz auf dem Handy

Von Wolfgang Biermann 27.05.2015, 01:20

Stendal l Das Amtsgericht hat in der Vorwoche einen Mann aus Tangerhütte wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 540 Euro verurteilt.

Der 23-Jährige war am 12. November vorigen Jahres auf einem Bahnsteig seiner Heimatstadt mit einem etwa sieben Zentimeter großen Hakenkreuz als Hintergrundbild auf dem Display seines Handys erwischt worden. Zwei Bundespolizisten kontrollierten gerade seinen Kumpel, als der Angeklagte sein Handy zückte, um Nachrichten abzurufen, als die Polizisten das für jedermann sichtbare Symbol wahrnahmen und Strafanzeige erstatteten.

"Ich bin der rechten Meinung", antwortete der 23-Jährige dem Strafrichter auf die Frage zur Motivation. Er habe einen "Hass auf Ausländer". Und: "Die straffälligen Ausländer müssen raus." Warum? "Die kommen hierher, nehmen uns den Platz weg und kriegen alles an den A... gebacken", lautete die Antwort. Er sei doch "selbst auf Unterstützung angewiesen". Als mehrfacher Ausbildungsabbrecher habe er keinen Beruf erlernt, sei schon seit Jahren arbeitslos und beziehe Hartz IV.

"Der Rechtsstaat ist nicht gewillt, das hinzunehmen"

"Das zahlt doch auch der Steuerzahler. Sie verdienen doch nichts und bezahlen die Ausländer doch gar nicht", stellte der Richter klar. Außerdem sei er selbst auch schon ein paar Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, hielt er dem 23-Jährigen weiter vor. So habe er schon acht Monate Jugendstrafe wegen Diebstahl, gefährlicher Körperverletzung, Betrug und Sachbeschädigung verbüßt. "Das stimmt schon", kam es von dem nachdenklich gewordenen Angeklagten. Weil er seinen Meldeauflagen nicht nachgekommen sei, habe man ihm jetzt das Arbeitslosengeld gestrichen. Er bekomme zurzeit nur Lebensmittelgutscheine "vom Amt", räumte er ein.

Ob er denn nicht wisse, dass unter dem Symbol des Hakenkreuzes Millionen Menschen grundlos umgebracht wurden, wollte der Richter wissen. Er habe die Schule nur bis zur sechsten Klasse besucht, bekam er zur Antwort.

"Es tut mir leid, das war Schwachsinn", gab er sich einsichtig. Das Hakenkreuz und weitere rechte Inhalte hätte er inzwischen schon von seinem Handy gelöscht. Für die Staatsanwältin reichte das nicht aus. Sie forderte eine sechsmonatige Haftstrafe, die zur Bewährung auszusetzen sei. Doch der Strafrichter hielt dem Angeklagten seine "defizitäre schulische Bildung" zugute und befand, dass es noch einmal mit einer Geldstrafe seine Bewandtnis haben könne. "Ein Kavaliersdelikt ist das aber nicht. Insbesondere nicht im Hinblick auf eine erstarkende Ausländerfeindlichkeit in Sachsen-Anhalt. Der Rechtsstaat ist nicht gewillt, das hinzunehmen", bekam der Angeklagte mit auf den Weg.