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Rentner steht wegen Körperverletzung und Bedrohung vor Gericht Opfer mit Messer, Hammer und Reizgas attackiert

Von Wolfgang Biermann 11.02.2011, 04:29

Stendal. Mit Messer, Hammer und Pfefferspray grundlos auf unschuldige Mitbürger losgegangen zu sein, wird einem Rentner aus einem Dorf zwischen Osterburg und Seehausen vorgeworfen. Seit gestern muss sich der 68-Jährige deshalb vor dem Landgericht in Stendal verantworten.

Drei schwerwiegende Tatvorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft Stendal gegen den aus dem nordhessischen Kassel stammenden Angeklagten. Laut Anklage soll er im Oktober 2008 einen Wohnungsnachbarn in einem Mehrfamilienhaus unvermittelt mit einem Messer bedroht haben.

Im Punkt zwei der Anklage geht es um eine Attacke im Treppenflur des selben Hauses. Mit einem Hammer soll er demnach im April 2009 einen Mann auf den Kopf geschlagen und ihn erheblich verletzt haben. Der jüngste Vorfall ereignete sich im Mai vorigen Jahres in Seehausen. Dabei soll er einem weiteren Mann Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben.

Zu den Taten: "Der hat mir den Schädel gespalten", hat nach Aussage eines Zeugen ein verletzter Mann am Abend des 10. April 2009 voller Angst gerufen. Mit einem Hammer habe der Angeklagte seinem Kumpel auf den Kopf gehauen. Das spätere Opfer habe sich beim Angeklagten nur darüber beschweren wollen, dass dieser eine kleine Feier vor dem Haus durch Fotografieren und Pfiffe mittels einer Trillerpfeife gestört und die Gäste provoziert habe. Nachdem der junge Mann an der Wohnungstür geklingelt hatte, habe der Angeklagte im dunklen Flur zugeschlagen.

Am Abend des 25. Oktober 2008 soll er einem Wohnungsnachbarn, der im Treppenflur auf dem Weg zum Dachboden war, zugerufen haben: "Ich stech‘ dich ab du Schwein". Unvermittelt habe er ein Küchenmesser gezogen und damit herumgefuchtelt. Daraufhin habe er per Telefon die Polizei gerufen, sagte der Attackierte gestern als Zeuge aus.

"Haben Sie diese Drohung ernst genommen?", fragte die Vorsitzende Richterin Stefanie Hüttermann. "Bei dem würde ich alles ernst nehmen. Ich glaube, der fühlt sich von jedem bedroht", so der Zeuge. Streit habe es im Hause oft gegeben. Seine Kinder hätten Angst vor dem Angeklagten.

So sei das alles nicht gewesen, verteidigte sich der 68-Jährige. Er stellte seine eigenen Angriffe – so sie denn überhaupt stattgefunden hätten – als Notwehr dar. So sei er in Seehausen am 9. Mai vorigen Jahres selbst Opfer eines Überfalls durch zwei Unbekannte geworden. Pfefferspray hätte er wohl dabei gehabt, es aber nicht benutzt. Dem widersprach aber ein 45-jähriger Polizist vom Revierkommissariat Osterburg, der mit dem Angeklagten schon etliche Male dienstlich zu tun hatte. In Seehausen habe sich der Angeklagte wohl unbefugt auf einem Privatgrundstück aufgehalten und dem Besitzer Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.

Der Polizeibeamte war auch bei der Messerattacke im Oktober 2008 im Einsatz und bestätigte, dass der Angeklagte seinerzeit einen "verwirrten, provokanten und aggressiven Eindruck" gemacht habe.

Der festgestellte Blutalkoholwert lag deutlich über zwei Promille. Alkohol spielte auch in Seehausen eine Rolle. Im Prozess geht es für den Angeklagten nicht nur um eine Strafe. Möglich ist auch eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Offenbar leidet er unter Psychosen. In einem ärztlichen Attest ist von einem "Neonazi-Wahn" die Rede. Am 15. Februar wird der Prozess mit Zeugenaussagen fortgesetzt.