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Heroinsüchtiger stiehlt in Bewährungszeit vier Mobiltelefone Landgericht wandelt sechs Monate Gefängnis in 90-Euro-Geldstrafe um

Von Wolfgang Biermann 23.02.2011, 04:35

Stendal. Erfolg mit seiner auf das Strafmaß beschränkten Berufung hatte ein 26-Jähriger aus Burkina Faso. Die Strafkammer 11 am Landgericht Stendal wandelte am Montag seine sechsmonatige Haftstrafe in eine Geldstrafe um.

Im August vorigen Jahres hatte der seit 2001 in Deutschland weilende Angeklagte in einem Elektronikmarkt vier Mobiltelefone im Wert von 280 Euro eingesteckt. Der Ladendetektiv hatte an einem Monitor den Diebstahl beobachte und lauerte dem Delinquenten am Ausgang hinter dem Kassenbereich auf. Der Dieb roch aber Lunte und legte die Telefone wieder ins Regal zurück.

Therapie als Chance?

Der Diebstahl war trotzdem vollendet, wertete das Amtsgericht und verurteilte den Angeklagten im Dezember zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung. War er doch wenige Tage vor der Tat im Juli wegen Diebstahls zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden, auf Bewährung. Das Amtsgericht widerrief die Bewährung, so dass der Angeklagte jetzt aus der Haft vorgeführt wurde. Im Gefängnis habe sein "der Droge verfallene" Mandant einen "kalten Entzug" durchgemacht, erklärte Verteidiger Horst Köhler. Nur weil er heroinabhängig sei, habe der 26-Jährige die Diebstähle begangen und damit seinen Drogenkonsum finanziert. Bis zu fünf Gramm Heroin hat der in einem Asylbewerberheim lebende Angeklagte täglich benötigt, aber nur 143 Euro Sozialhilfe im Monat zur Verfügung gehabt.

Zur Tat äußerte sich der geständige Angeklagte über eine Dolmetscherin so: "Das habe ich als Sklave der Droge getan." Er wolle eine Therapie und eine letzte Chance. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte für die Verwerfung der Berufung. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Christian Hachtmann sah das aber anders und führte die Tat vor allem auf die Drogenabhängigkeit zurück, die eine Krankheit sei.

"Wir haben versucht, eine Strafe zu finden, die es dem Angeklagten möglich macht, eine Zukunft aufzubauen." Gleichwohl solle die Strafe für den Angeklagten "spürbar" sein. Deshalb, so hieß es in der Urteilsbegründung, habe das Gericht die Haftstrafe in eine 90 Euro-Geldstrafe umgewandelt.