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Ab April zahlt der Bund Stadtrat streicht den Essengeldzuschuss

Von Reinhard Opitz 29.03.2011, 04:32

Erst Ende 2008 nach langen Diskussionen beschlossen, nahm der Stadtrat gestern Abend die Bezuschussung des Mittagessens für Kinder bedürftiger Familien wieder zurück. Der Grund ist das Inkrafttreten des Bildungspakets der Bundesagentur für Arbeit, das für Hartz-IV-Empfänger einen Zuschuss zum Essengeld in Schulen und Kindereinrichtungen einschließt.

Stendal. Vorbehalte hatte es genügend gegeben, doch am Ende wollte sich keine Fraktion der Essengeldbezuschussung für die Kinder bedürftiger Familien verschließen. So einigte sich der Stadtrat im Dezember 2008 auf eine Kompromissvariante aus den beiden von der Linkspartei und der SPD eingebrachten Modellen. Demnach erhalten Kita- und Grundschulkinder von ALG-II-Leistungsempfängern und Familien mit niedrigem Einkommen seit Anfang 2009 einen städtischen Zuschuss von einem Euro pro Mittagessen. Nach einem Jahr "auf Probe" wurde diese Regelung im Dezember 2009 verlängert.

Gestern Abend hob der Stadtrat diesen Beschluss mit Wirkung zum 1. April dieses Jahres einstimmig wieder auf. Denn die Rechtslage ist inzwischen eine andere. Mit der Änderung der SGB-II-Gesetzgebung hat der Bund ein sogenanntes Bildungs- und Teilhabepaket geschnürt, aus dem Kinder von Hartz-IV- und Wohngeldempfängern sowie von Beziehern des Kinderzuschlages einen solchen Essengeldzuschuss in Schulen und Kindertagesstätten erhalten. Dieser Zuschuss wird aus Bundesmitteln finanziert und über den Landkreis beziehungsweise das Jobcenter ausgezahlt.

Konkret bedeutet das: Die Eltern tragen einen Eigenanteil von einem Euro pro Schultag fürs Mittagessen; den Rest zahlt Vater Staat – auf Antrag, versteht sich.

Auch der zurzeit noch geltende städtische Zuschuss muss beantragt werden. Vielleicht lag es daran, dass er bisher kaum genutzt wurde. Von den 250 000 Euro, die die Stadt im ersten Jahr in ihrem Haushalt dafür eingeplant hatte, wurden jährlich lediglich rund 60 000 Euro in Anspruch genommen.

Würde die Stadt ihre eigene Regelung nicht aufheben, so wird in der Begründung der Beschlussvorlage argumentiert, würde der Bund auf Kosten der Stadt sparen. Denn dann würde aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket nur noch der Restbetrag des Essenspreises minus ein Euro Eigenanteil und minus ein Euro Stadtzuschuss bezahlt.

Das Bildungspaket des Bundes greift indes noch wesentlich weiter. Neben dem Mittagessenzuschuss werden daraus auch Schul- und Kitaausflüge, die Ausstattung mit Schulbedarf und die eventuell notwendige Lernförderung bezahlt. Mit zehn Euro monatlich soll den Kindern zudem die Mitgliedschaft in Sport- und Kulturvereinen und Unterricht in künstlerischen Fächern, zum Beispiel in Musikschulen, ermöglicht werden.