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Urteil im Prozess gegen drei Drogenhändler Haupttäter muss vier Jahre ins Gefängnis

Von Wolfgang Biermann 15.09.2009, 04:58

Drei Drogendealer sind gestern vom Landgericht Stendal zu teils mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Von 2007 bis Januar dieses Jahres soll das geständige Trio in unterschiedlicher Tatbeteiligung Rauschgift erworben und damit gehandelt haben. Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Stendal. Die Erste Große Strafkammer verurteilte Bert W. ( 41 ) aus Stendal zu vier Jahren Gefängnis. Die Kammer unter Vorsitz von Simone Henze-von Staden sah es als erwiesen an, dass er in acht Fällen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen und Rauschgift in " nicht geringer Menge " erworben, es besessen und schließlich Handel damit getrieben hat. W. ist vielfach, darunter auch einschlägig vorbestraft und gilt als Bewährungsversager. Staatsanwalt Bernd Blasczyk hatte sechs Jahre für ihn gefordert, Verteidiger Hartmut Pawlitzki für zweieinhalb Jahre plädiert.

Wegen Beihilfe zum Verschaffen und Handeltreiben in vier Fällen muss Sebastian H. ( 23 ) für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Bei H. haben die Richter strafmildernd berücksichtigt, dass er mit seinem Geständnis bei der polizeilichen Vernehmung maßgeblich zur Aufklärung der Taten beigetragen hatte. Damit entsprach das Gericht genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bruno Heine, Verteidiger von H ., wollte zwei Jahre auf Bewährung.

21 Monate Gefängnis, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung – so lautet das Urteil für Marcel G. ( 23 ) aus Magdeburg. Ihm war lediglich Beihilfe zum Handeltreiben mit Rauschgift in drei Fällen nachgewiesen worden. Er führe ein sozial integriertes Leben, begründeten die Richter die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Auch G. ist vorbestraft, aber nicht einschlägig. Verteidigerin Heidrun Ahlfeld hatte für ihren Mandanten sechs Monate als tat- und schuldangemessen angesehen. W. und H ., die seit Januar in U-Haft sitzen, müssen weiter im Gefängnis bleiben.

Von 13 blieben acht Anklagepunkte

Von den ursprünglich insgesamt 13 Anklagepunkten zum Prozessauftakt im Juli waren auf Antrag der Staatsanwaltschaft vier eingestellt und zwei zu einem Punkt zusammengefasst worden. An allen acht war Bert W. nach Auffassung des Gerichts maßgeblich beteiligt. So soll er gemeinsam mit Sebastian H. nach Hamburg gefahren sein, um sich für 1500 Euro 30 Gramm hochwertiges Kokain zu beschaffen. Der Stoff wurde laut Urteil geteilt, gestreckt und von den beiden konsumiert.

Von einer zweiten Hamburg-Reise hat das Duo lediglich 14 Gramm mitgebracht und selbst verbraucht. 300 Gramm Amphetaminpaste soll W. von einem unbekannten Lieferanten bekommen, gestreckt und weiterverkauft haben. Für W. hat H. Kontakte zum Mitangeklagten G. in Magdeburg geknüpft. Über diesen soll W. in Olvenstedt über einen unbekannten Zwischenhändler 250 Extasy-Pillen erworben, 50 für sich behalten und 200 weiterveräußert haben.

Wiederum in Olvenstedt lief ein weiteres Drogengeschäft ab. Dabei soll W. mit Beihilfe von H. und G. für 2800 Euro Haschisch und Extasy-Pillen gekauft und an einen Händler mit Spitznamen " Pubsy " veräußert haben. Im Auftrag von " Pubsy " soll W. im November vorigen Jahres für 8000 Euro Amphetamine und Amphetaminpaste an Drogenkonsumenten verkauft haben, später auch noch 500 Extasy-Pillen. Im Januar erwarb W. mit Hilfe von H. und G. für 5000 Euro Marihuana, Extasy und Kokain, um es weiterzuverkaufen. Dabei klickten dann die Handschellen.

Auf W. und H. kommen mit Sicherheit noch weitere Haftstrafen zu, so Staatsanwalt Blasczyk zur Volksstimme. Denn beide hätten noch Bewährungen offen.