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Umlagebeiträge in Stendal Rechtliche Bedenken gegen die Gebühren

26.05.2009, 05:01

Zum Leserbrief vom 19. Mai " Eigentümer zahlen erstmalig für Gewässer " :

Vielen Dank Frau Beutel für die treffenden Anmerkungen hinsichtlich der innerpersonellen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Stadt Stendal. Von Einnahmenerhöhung kann bei derart ausuferndem Verwaltungsaufwand wohl kaum mehr die Rede sein. Im Übrigen eröffnen sich aus meiner Sicht auch rechtliche Zweifel an der Erhebung von Umlagebeiträgen zur Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung. In Fällen bei denen ein räumlicher Bezug des eigenen Grundstückes zu einem Gewässer gänzlich fehlt, erhält die Umlage den Charakter einer Grundsteuer. Diese wird ohnehin jedem Grundeigentümer auferlegt. Die massenhaft praktizierte Erhebung widerspricht somit dem verfassungsmäßigen Verbot der Mehrfachbesteuerung. Alles nicht so schlimm. Rechtsstaat sei dank, sollte jeder Betroffene die abgedruckte Rechtsmittelbelehrung sorgfältig durchlesen und seinen Bescheid einer gründlichen Prüfung zuführen. Bleibt nur zu hoffen, dass die städtische Kämmerei in ihrer Haushaltsplanung die Kosten für ein Masseneinspruchsverfahren mit eingeplant hat. Bestimmt – denn wer so geschickt Groschenbeträge jonglieren kann, hat auch den Weitblick für’s Große.

Sebastian Schmidt,

Wahrburg