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Bis 31. März können Wahlvorschläge eingereicht werden / Sülzetal-Gemeinderat behält 20 Sitze Ortschaftsräte schrumpfen mit Neuwahl

Von Yvonne Heyer 18.02.2014, 02:28

Am 25. Mai werden die Bürger wieder an die Wahlurnen gerufen. Die Kommunalwahlen stehen an. Ein neuer Kreistag, neue Ortschafts- und Gemeinderäte sind zu wählen. Auch wenn noch Zeit ist, einige Termine gilt es schon jetzt zu beachten.

Sülzetal l Nach der Bundestagswahl und der Wahl eines neuen Bürgermeisters im vergangenen Jahr stehen nun 2014 die Kommunal- und Europawahlen für die Sülzetaler ins Haus. Auch in der Gemeinde Sülzetal stehen die ersten Termine fest, die es in Vorbereitung der Wahlen von den Kandidaten der Ortschaftsräte und des Gemeinderates zu beachten gilt. Dabei setzt die Kommune die Bekanntmachungen aus dem Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt um.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Gemeinderat beschlossen, dass die Kommune nur einen Wahlbereich bildet. Der neu zu wählende Rat wird wiederum 20 Abgeordnete haben. Diese Zahl beruht auf der Einwohnerzahl, die die Gemeinde Sülzetal am Stichtag 31. Dezember 2012 hatte. Dieser Stichtag ist im Wahlgesetz vorgeschrieben.

Zum genannten Stichtag hatte die Einheitsgemeinde 9129 Einwohner. Jede Partei oder Wählervereinigung kann je 25 Personen als Kandidaten für den Gemeinderat aufstellen.

Für die Wahl der Ortschaftsräte hatte sich der Gemeinderat noch im alten Jahre entschieden, es bei den bisherigen Personenzahlen zu belassen. Jedoch ergibt sich aus schwindenden Einwohnerzahlen, dass beispielsweise die Ortschaftsräte in Schwaneberg, Dodendorf und Bahrendorf schrumpfen. Die "Weddingen"-Dörfer Altenweddingen, Langenweddingen und Osterweddingen werden weiterhin neun Ortschaftsräte haben. In Bahrendorf und Schwaneberg (bislang je fünf), sowie Stemmern und Sülldorf sind es drei zu wählende Ortsräte. In Dodendorf schrumpft der Rat von sieben auf fünf.

Für die Höchstzahl der Bewerbungen, die Parteien und Wählervereinigungen jeweils einreichen können, gilt die Rechenformel: Anzahl der künftigen Mitglieder des Ortschaftsrates plus fünf.

Vorschläge rechtzeitig abgeben, um Fehler noch auszubügeln

"Wahlfachfrau" der Gemeinde Sülzetal ist Mitarbeiterin Marzella Fensky. Sie bittet darum, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig unter der Adresse: Gemeinde Sülzetal, Gemeindewahlleiter, Alte Dorfstraße 26, 39171 Sülzetal einzureichen.

"Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet laut Wahlgesetz unseres Landes zwar erst am 31. März um 18 Uhr, doch für die Vorbereitung der Wahlen insgesamt wäre es schön, wenn Vorschläge nicht erst am letzten Tag bei uns landen. Das wäre auch in dem Fall wichtig, wenn etwas nicht korrekt wäre oder etwas fehlt. Das kann dann auf den letzten `Drücker` nicht mehr geändert werden ", so Marzella Fensky.

Unterstützungsunterschriften sind vorzulegen

Das Wahlgesetz Sachsen-Anhalts sagt ebenso, dass Wahlvorschläge von Parteien, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerbern eingereicht werden können.

Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind zum Ablauf der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge dem Gemeindewahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben.

Sie müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen und den Einzelbewerbern unterzeichnet sein.

Wahlvorschläge von Einzelbewerbern oder Parteien und Wählervereinigungen, die bislang nicht im Gemeinderat vertreten sind, müssen sogenannte Unterstützungsunterschriften einreichen.

Für die einzelnen Wahlen sind folgende Unterstützungsunterschriften vorzulegen:

Gemeinderatswahl: mindestens 91;

Ortschaftsratswahl Altenweddingen: mindestens 21;

Ortschaftsratswahl Bahrendorf: mindestens 6;

Ortschaftsratswahl Dodendorf: mindestens 9;

Ortschaftsratswahl Langenweddingen: mindestens 21;

Ortschaftsratswahl Osterweddingen: mindestens 20;

Ortschaftsratswahl Schwaneberg: mindestens 6;

Ortschaftsratswahl Stemmern: mindestens 2;

Ortschaftsratswahl Sülldorf: mindestens 3.

Wer eine Unterstützungsunterschrift gibt, muss am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in der Gemeinde Süzetal haben.

In der Gemeinde Sülzetal brauchen die CDU, Die Linke, die SPD, die FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler Schwaneberg (FWS), Kultur- und Sportverein Osterweddingen (KHV/OSV), Freie Wähler Altenweddingen (FWA) für den Gemeinderat und für den Ortschaftsrat Altenweddingen Freie Wähler Altenweddingen (FWA), für den Ortschaftsrat Bahrendorf die Feuerwehr, für den Ortschaftsrat Dodendorf die Wählervereinigung unabhängige Bürger (WVU), für den Ortschaftsrat Osterweddingen die Wählervereinigung des Kultur- und Sportvereins Osterweddingen (KHV/OSV) und Freiwillige Feuerwehr (FFO) und für den Ortschaftsrat Schwaneberg die Freie Wählergemeinschaft Schwaneberg (FWS) keine Unterstützungsunterschriften zu erbringen.

"Die Originalunterschriften der wahlberechtigten Personen sind auf amtlichen Formblättern zu erbringen. Diese werden auf Anforderung kostenfrei von mir zur Verfügung gestellt", teilt Marzella Fensky weiter mit.

Der Wahlausschuss der Gemeinde entscheidet spätestens am 11. April über die Zulassung der Wahlvorschläge. "Im Übrigen können eingereichte Wahlvorschläge bis zum 31. März geändert oder zurückgezogen werden", teilt Marzella Fensky abschließend mit.

Viele wichtige Hinweise zu den Wahlen des Gemeinderates und der Ortschaftsräte können auf der Homepage der Gemeinde Sülzetal www.gemeinde-suelzetal.de - Bürger/Bekanntmachungen nachgelesen werden.