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Beschwerde beim Verfassungsgericht Sachsen-Anhalt eingereicht Verbandsgemeinde unterstützt eine Klage gegen die Finanznot

Von Mandy Ganske 04.01.2011, 04:28

Die Stadt Gröningen beteiligt sich stellvertretend für die gesamte Verbandsgemeinde Westliche Börde an einer Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle Finanzausgleichsgesetz (FAG). Sie unterstützt damit eine Initiative sechs weiterer Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, "um eine gerechtere und ausreichende Finanzausstattung der Gemeinden zu erreichen", wie es in der Beschlussvorlage dazu heißt.

Westliche Börde / Gröningen. Noch vorm Jahreswechsel wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Sachsen-Anhalt beim Landesverfassungsgericht eingereicht, wie der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt bestätigt. Er leistete Hilfe für die klageführenden Gemeinden, zum Beispiel indem er nötige Unterlagen bereitstellte. Die vom Städte- und Gemeindebund geschätzten Kosten für die Klage belaufen sich auf 25 000 Euro.

Nach Informationen aus der Verwaltung übernimmt der Städte- und Gemeindebund 5000 Euro davon; die restliche Summe ist von den insgesamt sieben klageführenden Gemeinden zu tragen. Neben Gröningen klagen unter anderem Thale, Gommern und Schönberg.

Der finanzielle Anteil, den Gröningen dann übernehmen müsste, wird einvernehmlich von allen Mitgliedern der Verbandsgemeinde Westliche Börde getragen. Das hat der Verbandsgemeinderat mehrheitlich in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die Stadt Gröningen mit ihrer Bürgermeisterin Renate Hillebrand unterstützt die Klage auf diese Weise stellvertretend für Kroppenstedt, Ausleben und Am Großen Bruch. Darauf hatten sich die Verantwortlichen verständigt. Der Grund für dieses Vorgehen: Die Verbandsgemeinde Westliche Börde mit ihren vier Mitgliedsgemeinden als solche hat für diesen Fall kein Klagerecht. Unzufriedenheit mit dem FAG zeigten in den vergangenen Monaten unterdessen Ortschefs und Politiker aller Gemeinden in der Verbandsgemeinde.

Erst gestern hat sich Dietmar Hobohm, Bürgermeister der Gemeinde Am Großen Bruch, in der Volksstimme geäußert und vom Landtag Sachsen-Anhalt gefordert, das Gesetz "nachzubessern". Er kritisierte das jetzige FAG als "unausgewogen".

Grundsätzlich regelt das FAG, wie Gelder vom Land an die Kommunen verteilt werden, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden können. Das FAG wurde zu Beginn des Jahres 2010 neu aufgelegt und brachte teilweise drastische Kürzungen für die Städte und Gemeinden mit sich.

Die nun eingelegte Verfassungsbeschwerde soll dagegen ein Zeichen setzen, wie es Verbandsgemeindebürgermeisterin Ines Becker in der Sitzung des Verbandsgemeinderates darstellte: "Wenn die Städte und Gemeinden nicht auf sich aufmerksam machen, befürchtet man eine weitere Verschlechterung der Finanzausstattung." Dabei gebe es für die Verfassungsbeschwerde, die von den sieben Beteiligten im Namen aller Städte und Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt geführt würde, keine Erfolgsgarantie. "Die Chance, dass sich positiv etwas ändert, liegt bei 50 Prozent", erklärte die Verbandsgemeindechefin vor den Räten.