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Stapelburger wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau verurteilt Bewährungsstrafe am Ende der Liebe eines Lebens

Von Ingmar Mehlhose 29.01.2011, 05:37

Wernigerode. Wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau ist ein Stapelburger am Donnerstag vor dem Amtsgericht Wernigerode zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung, verurteilt worden.

Der Angeklagte hatte bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft gesessen. Er wurde mit Fußfessel und Handschellen vorgeführt.

Die Staatsanwaltschaft warf Dr. Peter Sch. vor, am 25. September 2010 in einem Wernigeröder Wohnheim an seiner Gattin "gewaltsam sexuelle Handlungen mit Eindringen in den Körper" vorgenommen zu haben. Gut vier Wochen zuvor hatte sich das Paar getrennt. Grund dafür war das Eingeständnis der Frau, sie habe seit sechs Monaten eine Affäre mit einem anderen Mann. Bei dem Treffen sollte über die Aufteilung des Vermögens gesprochen werden. Dabei war zunächst auch der Stiefsohn des Angeklagten anwesend. Da es keine Einigung gab, wurde er von Sch. gebeten, den Raum zu verlasssen.

"Es wird ganz furchtbar"

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte der 56-Jährige seine Frau anschließend eingesperrt, Gummihandschuhe übergestreift und eine Pistole auf den Tisch gelegt. Peter Sch. soll dabei geäußert haben, dass es jetzt "ganz furchtbar" werde und er "eine riesige Blutspur" ziehe. Sein völlig verängstigtes Opfer musste mehrere Blanko-Dokumente unterschreiben und sich dann vollständig entkleiden. Der Täter nötigte die Frau zu verschiedenen sexuellen Handlungen und fotografierte sie dabei. Zuletzt musste sie ihren Freund anrufen und ihm sagen, sie würde zu ihrem seit 2007 in Wien arbeitenden Mann ziehen.

Bereits kurz nach der Eröffnung der Verhandlung bat einer der beiden Verteidiger von Peter Sch. Strafrichter Klaus Tesch um ein Rechtsgespräch. Hinter verschlossenen Türen wurde daraufhin stundenlang um eine einvernehmliche Lösung der Parteien gerungen.

Die allerdings gab es nicht. Dafür aber plötzlich eine schriftliche Erklärung, in der Peter Sch. alle erhobenen Vorwürfe einräumte.

Die Staatsanwaltschaft berücksichtigte zwar dieses Geständnis und den Umstand, dass Peter Sch. "Reue gezeigt" habe. Gegen ihn spreche aber, "dass er gemeint hat, er kann mit seiner Frau umspringen, wie er will". Er habe versucht, "alte Rechte einzufordern" und sich wie ein "Dominator" aufgeführt. Die Anklage: "Das war extrem, was da vonstatten gegangen ist." Und: "Das war keine Spontantat, sondern vorbereitet von langer Hand." Deshalb seien drei Jahre und drei Monate Freiheitsentzug eine gerechte Strafe.

Die Verteidigung hielt hingegen zwei Jahre und Bewährung für angemessen. Da sei zum einen die mit fünf bis sechs Minuten sehr kurze Tatzeit. Ein wichtiger Umstand liege zudem im Bestreben von Peter Sch. begründet, seine Ehe retten zu wollen. Als er an jenem Tag erfahren habe, dass das Verhältnis von Astrid Sch. sogar schon zwölf Monate dauere, "trifft ihn das wie ein Schlag". Im Übrigen: "Was wäre denn ohne sein Geständnis gewesen?" Trotz der Fotos hätte es eine "vollkommen offene Beweislage" gegeben.

"Ich schäme mich so dolle"

Klaus Tesch und seine beiden Schöffen Waldemar Nehring und Dietmar Pfohl fällten ihre Entscheidung schließlich nach gut 20-minütiger Beratung. Laut Amtsrichter sei dem Angeklagten sein "glaubhaftes und umfassendes Geständnis hoch anzurechnen". Tesch: "Es handelt sich um eine Beziehungstat." Nach eigenem Bekunden sei es für Peter Sch. "die Liebe seines Lebens" gewesen. Außerdem habe sich der 56-Jährige in einer besonderen Situation befunden, als er erfahren musste, wie lange die Liaison seiner Gattin tatsächlich schon andauert. Diese sei mit dem Vorschlag der Verteidigung einverstanden. Klaus Tesch: "Es soll ein Schlussstrich gezogen werden."

Für die Bewährung spreche nach Ansicht des Gerichts die Tatsache, dass der Stapelburger noch nicht in Erscheinung getreten sei und eine berufliche Perspektive besitze. Sch. darf sich seiner Frau nicht nähern. Außer, sie wünsche, mit ihm über die Formalitäten der Scheidung zu sprechen. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Der Haftbefehl vom 28. September 2010 wurde aufgehoben.

"Ich schäme mich ganz dolle. Entschuldigung!", erklärte Peter Sch. in seinem Schlusswort unter Tränen. Zuvor hatte er die meiste Zeit über mit gesenktem Kopf und vor das Gesicht geschlagenen Händen auf seinem Platz gesessen. Die Verteidigung nahm das Urteil an.