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Kreis besteht auf Satzungsänderung Bürgerfragen nicht überall erwünscht

Von Theo Weisenburger 29.04.2015, 01:27

Erst Ilsenburg, nun Wernigerode: Beide Städte wollten die Bürger vor Entscheidungen stärker einbeziehen, doch die Kommunalaufsicht macht nicht mit.

Wernigerode l Es war gut gemeint, fand aber den Segen der Kommunalaufsicht nicht. In ihrer neuen Hauptsatzung beschlossen Wernigerodes Stadträte, dass die Einwohner künftig in Ausschüssen Fragen an Verwaltung und Abgeordnete stellen können. So sollten die Bürger vor Entscheidungen, die sie betreffen, den Abgeordneten ihre Meinung sagen können. Lediglich im Stadtrat sollte es diese Möglichkeit nicht geben, um die Sitzungen nicht in die Länge zu ziehen.

Doch die beim Landkreis angesiedelte Kommunalaufsicht ist in diesem Punkt anderer Ansicht. Bürger dürften demnach nur in jenen Gremien Fragen stellen, in denen auch tatsächlich Beschlüsse gefasst werden. Das sind der Hauptausschuss und der Stadtrat. In allen anderen beratenden Ausschüssen, also zum Beispiel jenen für Ordnung, Bau, Wirtschaft, Soziales, Kultur und Finanzen, dürfen die Einwohner nur zuhören, eine Fragestunde ist nicht vorgesehen. Nur unter dieser Bedingung genehmigte die Kommunalaufsicht die Hauptsatzung der Stadt, ließ aber noch eine Hintertür offen. Die Ilsenburger, deren Hauptsatzung von der Kommunalaufsicht mit derselben Begründung abgelehnt wurde, klagen gegen diese Entscheidung. Falls sich die Ilsenburger vor Gericht durchsetzen, müsste auch die Kommunalaufsicht ihre Haltung überdenken.

Stein des Anstoßes ist der Paragraf 28 der im vergangenen Jahr geänderten Kommunalverfassung. Darin heißt es wörtlich: "Bei öffentlichen Sitzungen und ihrer beschließenden Ausschüsse sind Fragestunden für die Einwohner vorzusehen." Damit ist für Ilsenburgs Bürgermeister Denis Loeffke (CDU) alles klar. "Das kann man so oder so auslegen", sagt er und meint damit, dass durch diesen Passus Einwohnerfragen in nicht beschließenden Ausschüssen nicht unbedingt ausgeschlossen sind. Bürgernäher sei es ohnehin.

Keinen Spielraum sieht hingegen der SPD-Landtagsabgeordnete Ronald Brachmann. Er ist selbst Jurist und war als Vorsitzender des Innenausschusses im Landtag an den Beratungen zur neuen Kommunalverfassung beteiligt. Aus dem Paragrafen gehe eindeutig hervor, dass nur in beschließenden Gremien die Bürger zu Wort kommen dürfen. Doch diese Regelung müsse ja nicht für immer so sein. Er könne sich durchaus vorstellen, dass auf politischer Ebene nochmals über dieses Thema diskutiert wird.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Angela Gorr, die als Vorsitzende des städtischen Schulausschusses von dieser Regelung betroffen ist, hätte Brachmann schon auf seiner Seite. Auch sie sprach sich gestern dafür aus, den Bürgern in den Ausschüssen Fragen zu ermöglichen.