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Stadtwerke Mehr Abnehmer für Fernwärme

In Wernigerode sollen die Gebiete vergrößert werden, in denen künftig Anschlusszwang für Fernwärme besteht.

Von Theo Weisenburger 12.08.2015, 18:32

Wernigerode l Ob Burgbreite, Stadtfeld oder Harzblick - wer dort lebt, hat meist keine Wahl. Bereits seit 1993 gilt in mehreren Wohngebieten der Stadt der Anschluss- und Benutzerzwang für Fernwärme. Das bedeutet: Wer dort neu baut oder seine bestehende Heizungsanlage austauscht, muss sich an das Fernwärmenetz anschließen. Andere Versorgungsarten, vor allem Erdgas und Öl, sind ausgeschlossen. Ausnahmen sind allerdings möglich, vor allem für jene Hausbesitzer, die auf erneuerbare Energien setzen.

Im Laufe der Jahre wurde das Gebiet, in dem der Anschlusszwang gilt, mehrfach verändert. Nun steht wieder eine Erweiterungsrunde an. Grund genug für die Stadt, nun eine komplett neue Satzung zu erlassen. Zudem haben sich in den vergangenen 22 Jahren viele rechtliche Grundlagen geändert. Auch darauf nimmt die neue Satzung Rücksicht. Ab September werden sich Ausschüsse und Stadtrat damit befassen.

Ziel einer solchen Satzung sei der Klimaschutz, sagt Planungsamtsleiter Hans-Dieter Nadler. Wenn Fernwärme über Kraft-Wärme-Kopplung produziert wird, ist sie als umweltfreundlich anerkannt und darf per Satzung bevorzugt behandelt werden. Ziel der Stadt sei es, den Kohlendioxid-Ausstoß zu verringern. "Wir wollen die Lebens- und die Aufenthaltsbedingungen in der Stadt verbessern", sagt Nadler.

Zusätzliche Gebiete

Bei den jetzt geplanten zusätzlichen Gebieten handelt es sich laut Nadler vor allem um die Komplettierung jener Bereiche, die bereits von den Stadtwerken mit Fernwärme versorgt werden. Wie viele Hausbesitzer am Ende davon betroffen sein werden, sei noch nicht ermittelt, so Nadler. Diese Rechnung werde aber noch kommen. Die Begründung der neuen Satzung müsse eine Schätzung darüber enthalten, wie viel Kohlendioxid durch den Fernwärme-Anschluss eingespart werden kann.

Diese Rechnung sollte schon nachvollziehbar sein. Als die Halberstädter Stadträte vor knapp drei Jahren eine ähnliche Satzung beschlossen, legten sie eine fulminante Bauchlandung hin. Die Wohnugsbaugenossenschaft Halberstadt (WGH) klagte dagegen, weil der Anschlusszwang ihren eigenen Klimaschutzzielen widerspreche. Die WGH setzt auf erneuerbare Energien, nicht auf Fernwärme. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg gab der WHG recht, die Satzung wurde abgelehnt. Allerdings nur, weil den Richtern die Begründung nicht ausreichte. Grundsätzlich sei die Stadt schon berechtigt, aus Klimaschutzgründen eine solche Satzung zu erlassen.

Ähnlichen Widerstand erwartet Nadler für Wernigerode nicht. Zum einen gebe es die Anschlusssatzung schon lange, Anfechtungen habe es bislang noch keine gegeben. Zum anderen setze die Stadt auf Einvernehmen. "Auch die Gewerbetreibenden sind einverstanden", sagt Nadler. Zudem gibt es Ausnahmeregelungen für die Industrie. Das Gewerbegebiet Stadtfeld ist vom Anschlusszwang ausgenommen, weil die Unternehmen für ihre Produktion Fernwärme nicht verwenden können.