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Zechbrüder finden sich vor Gericht wieder

Von Roswitha Franz 07.02.2014, 01:21

Haldensleben l Zwei arbeitslose Zechkumpane waren jahrelang befreundet und verbrachten ihre freie Zeit gemeinsam mit Bier und Schnaps. Bis zum 24. Dezember 2012, als das feuchtfröhliche Beisammensein aus dem Ruder lief und für einen 55-jährigen Frührentner mit einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung endete. Die Staatsanwaltschaft warf ihm jetzt in der Verhandlung vor dem Amtsgericht vor, in seiner Wohnung dem 46-jährigen Zechbruder am Heiligabend 2012 einen schweren Aschenbecher über den Kopf geschlagen, ihn mit den Worten "ich schlage dich tot" bedroht und "du Arschloch und dummes Schwein" beleidigt zu haben.

Der Angeklagte räumte die Bedrohung und Beleidigung ein, beteuerte aber, dem Kumpel lediglich einen leichten Ascher auf den Kopf gelegt zu haben. "Er kam schon am Nachmittag besoffen bei mir an, ist trotz mehrfacher Aufforderung um 20 Uhr nicht gegangen und schlug wild um sich", so der 55-jährige Angeklagte. Da habe er ihn gepackt und vor die Tür gesetzt. Zum Vorwurf, dass er den anderen tagelang danach telefonisch übel beschimpft und bedroht habe, sagte der Angeklagte: "Das waren ganz normale Gespräche in unserem üblichen Umgangston."

Sein Ex-Freund gab als Zeuge ein leichtes Hämatom am Kopf nach der Aschenbecherattacke an. Am Tatabend sei er vom Angeklagten mit "du Arschloch" aus der Wohnung geprügelt worden und habe er dann um sich geschlagen. Die mehr als 100 Terroranrufe von ihm danach mit Bedrohungen hätte er alle auf der Mailbox gespeichert und wolle nun endlich seine Ruhe vor ihm haben.

Das Verfahren endete für den Angeklagten mit Einstellung gegen Ableisten von 50 Sozialstunden.

Die Bedrohungen und Beleidigungen habe er eingeräumt, hieß es in der Begründung der richterlichen Entscheidung. Wer jedoch wen geschlagen habe, könne nicht mehr aufgeklärt werden.