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Neue Veranstaltungsrichtlinie soll Anwohner vor Lärm schützen Zehn Mal darf es laut werden

Von Gudrun Billowie 17.03.2015, 02:29

Die Stadt hat eine neue Veranstaltungsrichtlinie herausgegeben. Wesentlicher Punkt ist der Schutz der Bevölkerung vor allzuviel Lärm.

Wolmirstedt l Es wird zunehmend gerne gefeiert in Wolmirstedt und immer mehr Konzerte, Volksfeste und Sportveranstaltungen mit Eventcharakter geboten. Auch die Besucherzahlen steigen, heißt es aus der Stadtverwaltung, außerdem ziehen sich die Partys oft bis zum Morgen hin.

Was Veranstalter und Party-Besucher freut, ist für Anwohner manchmal ein Problem. Deshalb werden zum Schutz der Bürger die Bedingungen für Veranstalter neu definiert. Künftig ist es nur zehn Mal im Jahr erlaubt, innerhalb eines Einwirkgebietes auch nach 23 Uhr noch einen Lärmpegel von 55 Dezibel zu erreichen. Gemessen wird an der nächstgelegenen Wohnbebauung. 55 Dezibel ist mit der Lautstärke eines normalen Gesprächs vergleichbar.

Das bedeutet beispielsweise für Veranstaltungen in der Museumsscheune, dass dort nach 23 Uhr noch 100 Dezibel erlaubt sind. das entspricht in etwa normaler Discomusik. Bei dieser Lautstärke kämen an den Häusern der Damaschkestraße nur noch 55 Dezibel an.

In langen Hitzeperioden muss allerdings die Musik innen noch leiser gedreht werden. Erfahrungsgemäß sinkt dann die Reizschwelle der Anwohner und ihnen ist nicht zuzumuten, bei geschlossenem Fenster zu schlafen. Deshalb dürfen im Hochsommer an der nächsten Wohnbebauung nur noch 50 Dezibel gemessen werden.

Diese Sonderregelungen gelten nur an den Wochenenden und pro Gebiet darf es auch nur alle 14 Tage nachts etwas lauter zugehen. In der Woche muss grundsätzlich Ruhe herrschen.

Trotz dieser Regelungen ist es möglich, an einem Ort mehr als zehn Großveranstaltungen im Jahr durchzuführen. Allerdings gelten dafür dann keine Ausnahmegenehmigungen mehr. Ab 23 Uhr sind nur die üblichen Lärmwerte der Nachtstunden erlaubt und die betragen lediglich 40 bis 45 Dezibel an der Wohnbebauung, was leiser Musik oder Wohngeräuschen entspricht.

Die zehn Veranstaltungen, bei denen auch nachts die Musik etwas lauter gedreht wird, werden bereits vor Beginn der Freiluftsaison festgelegt. Veranstalter müssen ihre Wünsche deshalb bis zum 31. März in der Stadtverwaltung angemeldet haben. Wer sich später entschließt, ein Open-Air-Konzert oder ähnliches auszurichten, muss damit rechnen, dass er den Veranstaltungsort nicht mehr frei wählen kann, weil im gewünschten Einwirkgebiet bereits zehn solcher "lauten" Veranstaltungen vergeben sind.

Viele Veranstalter haben ihre Veranstaltungen bereits gemeldet. Dazu gehören ein Rockkonzert auf der Schlossdomäne, das Stadtfest und eine Tanzveranstaltung zu Pfingsten.

Bisher mussten solcherlei Veranstaltungen im Vorfeld nicht angemeldet werden. Wie laut es werden darf, war allein durch die Gefahrenabwehrverordnung geregelt, die früher Stadtordnung hieß. Durch die neue Verordnung soll gesichert sein, dass die Behörde schon im Vorfeld der Veranstaltungen in der Gefahrenabwehr tätig werden kann. Noch muss der Stadtrat zustimmen.