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Konflikt um Verwendung der Einnahmen aus Vermögensvereinbarung mit dem Abwasserverband Dähnhardt: WWAZ-Erstattungen müssen nach Hermsdorf fließen

Von Maik Schulz 08.02.2011, 04:27

Über die Verwendung der Einnahmen aus der Vermögensvereinbarung zwischen dem WWAZ und der Gemeinde Hohe Börde steht Ärger mit der Ortschaft Hermsdorf ins Haus. 862 000 Euro der vom WWAZ an die Gemeinde Hohe Börde zu zahlenden 2,3 Millionen Euro betreffen Hermsdorf. Die Hermsdorfer wollen diese Summe im eigenen Dorf investierten. Die Kommunalaufsicht hat etwas dagegen.

Hermsdorf/Hohe Börde. Nach Jahre langen Auseinandersetzungen hatten sich der WWAZ und die Gemeinde Hohe Börde Ende 2010 auf die Vermögensübertragung verständigt (Volksstimme berichtete). Das Ergebnis: Der Verband erstattet der Hohen Börde für die Errichtung von Entsorgungsanlagen 2,3 Millionen Euro, davon 862 000 Euro für Anlagen in der Gemarkung Hermsdorf. Hermsdorfs Ortsbürgermeister Dieter Dähnhardt erklärte gestern im Einvernehmen mit seinem Ortschaftsrat den Hermsdorfer Standpunkt: "Diese 862 000 Euro stehen uns zur Verfügung, um in Hermsdorf zu investieren. Der Gebietsänderungsvertrag zur Bildung der Einheitsgemeinde Hohe Börde regelt das unserem Rechtsverständnis so und nicht anders."

In der vergangenen Woche informierte die Bürgermeisterin der Gemeinde Hohe Börde, Steffi Trittel, die Ortschaft Hermsdorf über ein Schreiben der Kommunalaufsicht, das sich mit der Verwendung besagter 862 000 Euro befasst. Unter Bezugnahme auf eine auf das Problem bezogene Stellungnahme des Innenministeriums verweist die Kommunalaufsicht des Landkreises auf Verbindlichkeiten der Ortschaft Hermsdorf gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt.

Der Hintergrund: Für die Gewährung von sogenannten zurückzuzahlenden Liquiditätshilfen des Landes in Höhe von insgesamt 13,7 Millionen Euro für die Erschließung von Hermsdorfer Gewerbegrundstücken in den 90er Jahren hatten sich die damals noch selbstständige Gemeinde Hermsdorf und das Land Sachsen-Anhalt auf eine Rückzahlungsvereinbarung verständigt. Danach zahlt Hermsdorf für die nächsten gut dreizehn Jahrzehnte jährlich 108 000 Euro "Tilgung" pro Monat an das Land. Und es gilt eine Nebenbestimmung: Für den Fall, dass die Erträge von Hermsdorf aus diesen Gewerbesgrundstücken jährlich eine Summe von 920 000 Euro übersteigen, muss Hermsdorf den Betrag oberhalb der 920 000 Euro zusätzlich an das Land überweisen. "Wer rechnen kann, sieht, dass 862 000 weniger als 920 000 Euro sind. Wir müssen also nichts zusätzlich an das Land überweisen. Aufgrund der guten Entwicklung von Hermsdorf können wir in der Zukunft immer unsere Jahresrate an das Land überweisen. Ich sehe also keinen Anlass, dass uns die 862 000 Euro genommen werden dürfen", betonte Dähnhardt gestern gegenüber der Volksstimme und erinnerte an Vereinbarungen des Gebietsänderungsvertrages der Hohen Börde. Danach können die Rücklagen der Ortschaften – und dazu zählt Dähnhardt die Erlöse aus der WWAZ-Vermögensübertragung – für Investitionen in den Ortschaften eingesetzt werden. Hermsdorf plant die Verwendung der Gelder für die grundlegende Sanierung der Grundschule und einen Sporthallenneubau.

Zusätzlich auf die Palme bringen Dähnhardt Äußerungen der Innenministeriums. Dähnhardt: "Darin heißt es, andere Ortschaften der Hohen Börde, für die keine Nebenbestimmungen gelten, sind nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Das heißt, sie können die Erstattungen des WWAZ in ihren Ortschaften investieren. So geht das nicht. Andere Ortschaften dürfen ihre WWAZ-Erstattungen für eigene Investitionen verwenden und wir sollen, so fordert es die Kommunalaufsicht, unserer Erlöse für den Haushaltsausgleich der Gemeinde Hohe Börde freigeben. Die Kommunalaufsicht hat sogar eine gesonderte Verwahrung oder zeitweise Sperrung der Hermsdorfer WWAZ-Einnahmen angedroht. Dagegen wollen wir uns wehren." Allerdings ist die Ortschaft keine selbstständige Gebietskörperschaft mehr, kann also nicht selbst klagen. "Wir loten derzeit Möglichkeiten aus, mittels einer privaten Klage die Hermsdorfer Interessen zu wahren", erklärte Dähnhardt.