1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Keine Gründung einer kommunalen Anstalt

Verwaltung scheitert mit Beschlussvorlage Keine Gründung einer kommunalen Anstalt

Von Klaus Dalichow 09.03.2011, 04:33

Die Verwaltung der Gemeinde Barleben ist mit der Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für Gebäudemanagement, technische Dienste und Naherholung gescheitert. Die Abstimmung über die entsprechende Beschlussvorlage vorgestern Abend im Gemeinderat fiel denkbar knapp aus. Acht der 17 anwesenden Ratsmitglieder votierten für die Gründung der kommunalen Anstalt, neun dagegen.

Barleben. Die Anstalt sollte zum 1. Juli wirkam werden. Sie sollte unter dem Kürzel GETENA firmieren und den bisherigen Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft, das Erholungszentrum Jersleber See, den Wirtschaftshof der Gemeinde und die Kultur- und Sportstätten zu einer einheitlichen Organisation zusammenführen. Die Bewirtschaftung der Wohnungen, der Kultur- und Sportstätten und der übrigen Immobilien der Gemeinde erfolgte bislang dezentral. Daraus ergaben sich Schnittstellen und Koordinierungsmängel. Mit einer zentralen Gebäudeverwaltung sollte das geändert werden. Als fraglich galt aus steuerrechtlichen Gründen die Angliederung des Naherholungscenters Jersleber See.

Die Kommunalaufsicht hatte die ihr zugegangene Analyse über Vor- und Nachteile der öffentlichen gegenüber einer privatrechtlichen Organisationsform geprüft. "Der Landkreis hegt hinsichtlich der Gründung der kommunalen Anstalt keine Bedenken", brachte Bürgermeister-Stellvertreter Jörg Meseberg am 24. Februar im Hauptausschuss der Gemeinde zum Ausdruck.

Nach ausführlicher Diskussion wie auch fachkundiger Beratung durch einen Juristen hatten sich die Mitglieder des SPD-Ortsvereins am vergangene Freitag deutlich gegen die Pläne der Verwaltung ausgesprochen. Die gewählten Vertreter in den Ausschüssen und die Mitglieder der Fraktion SPD/Barleber Bürgerbündnis wurden beauftragt, die beschlossene Position mit Nachdruck zu vertreten. Sozialdemokraten und Bürgerbündnis befürchteten weniger Gestaltungsspielraum für den Gemeinderat. Sie sahen auch zuviel Unsicherheiten für das vorhandene Personal. Die Beschäftigten sollten entweder einen Überleitungsvertrag erhalten oder abgeordnet werden.

Eine Anstalt öffentlichen Rechts verfügt satzungsgemäß über zwei Organe: Vorstand und Verwaltungsrat. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Er wird vom Verwaltungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt und ist hauptberuflich tätig. Er leitet die Anstalt und erledigt in eigener Verantwortung die Geschäfte. Er unterrichtet den Verwaltungsrat vierteljährlich über die Entwicklung. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden, vier übrigen Mitgliedern sowie einer bei der kommunalen Anstalt beschäftigten Person. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Bürgermeister. "Ein solches Imperium wollten wir nicht schaffen. Dadurch wird unserer bisheriges Erfolgsrezept negiert – die kollektive Weisheit der beratenden Fachausschüsse", kommentierte Horst Blume, ordentliches Mitglied der Fraktion SPD/Barleber Bürgerbündnis, gestern das Abstimmungsergebnis.