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Kreiselternrat diskutierte Umgang mit Drogen und Gewalt / Ulrich Koehler: Gesetze sind da, müssen aber umgesetzt werden

Von Constanze Arendt 21.05.2011, 04:34

LandkreisBörde. Drogen und Gewalt bei Kindern und Jugendlichen, welche Rechte haben Eltern und Lehrer – das Thema scheint viele Eltern im Landkreis zu beschäftigen. Zumindest lassen das zahlreiche Anfragen beim Kreiselternrat vermuten. Ein Vortrag mit dem Rechtsanwalt und ehemaligen Staatssekretär Ulrich Koehler sollte jüngst für Aufklärung sorgen.

Zahlreiche Eltern und Vertreter der Schulen und Horte – wenn auch nicht alle, die sich angemeldet hatten – hatten den Weg ins Oschersleber Landratsamt gefunden.

"Wir haben an alle Schulen und Elternräte Einladungen verschickt, die Resonanz zeigt, dass das ein nicht zu unterschätzendes Thema ist", erklärte Thomas Bloch als Vorsitzender des Kreiselternrates. Und die Anwesenden hatten auch konkrete Beispiele zum Thema. So fragte eine Horterzieherin beispielsweise, was ihr passieren könne, wenn sie dazwischengeht, wenn zwei Jungen sich raufen, und einer von ihnen hinterher einen blauen Fleck hat und die Eltern sie bezichtigen, ihrem Kind Gewalt angetan zu haben.

Einen Lehrer interessierte, ob man den Jugendlichen einfach Drogen und Zigaretten wegnehmen könne. Kann man Schüler auch des Raumes verweisen, wenn sie Alkohol trinken und was ist dann mit der Aufsichtspflicht, war eine weitere Frage. Wo sind die Grenzen für eine Taschenkontrolle?

Eine Hausordnung ist empfehlenswert

Ulrich Koehler zeigte anhand von Gesetzestexten, die entweder auf Bundesebene oder auf Landesebene ihre Gültigkeit haben, dass die Rechte klar geregelt sind. Mit Urteilen, die zumeist in anderen Bundesländern gefällt worden waren, unterstrich er das.

"Ich möchte aber die Rechte und Pflichten gemeinsam betrachten", so Koehler, der selbst Vater von drei Kindern ist. Ein Beispiel dafür ist die Schulpflicht. Sollte diese nicht eingehalten werden, sind auch die Sanktionen klar geregelt. Notfalls kann das Kind oder der Jugendliche zwangsweise mit der Polizei in der Schule vorgeführt werden.

Außerdem gebe das Schulgesetz des Landes auch durch die Punkte Schulgesundheitspflege sowie Drogen- und Suchtberatung weitere Ansatzpunkte zum Handeln. Das Gesetz sieht beim Konsum von Drogen beispielsweise auch eine Inobhutnahme durch das Jugendamt vor.

"Wie sieht das aber in der Praxis aus?" fragten die Anwesenden. Fakt ist eins, so Koehler, die Gesetze sind da, sie müssten nur umgesetzt werden. Notfalls auch mit einer anonymen Anzeige. Eine Lehrerin gab aufgrund von eigenen positiven Erfahrungen den Rat, in solchen Fällen die Polizei zu Rate zu ziehen. Ebenfalls empfehlenswert sei eine Hausordnung für die Schule, die die Handhabe in Fällen, die mit Drogen und Gewalt in Verbindung stehen, klar regelt.

Diese Hausordnung müsse von der Gesamtschulkonferenz bestätigt werden. "Ich denke in den meisten der Hausordnungen der 92 Schulen im Landkreis stehen solche Regelungen nicht drin", so Thomas Bloch, der darin schon einen Ansatzpunkt sieht. Außerdem sei vermutlich der Informationsbedarf an den Schulen noch groß. "Ich denke, viele Lehrer gucken deshalb auch lieber weg", so der Vorsitzende des Kreiselternrates.