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B 245 in Bebertal Land kann noch keinen Termin für die Ortsumgehung nennen

Von Maik Schulz 02.03.2010, 04:53

Bebertal. Wann kommt die lang ersehnte Ortsumgehungsstraße der Bundesstraße B 245 in Bebertal ? Im früheren Gemeinde- und heutigen Ortschaftsrat gibt es immer wieder Diskussionen um die geplante Ortsumgehung von Bebertal.

Nachdem bis Mitte 2009 immer wieder von einer Realisierung der Umgehungsstraße frühestens im Jahr 2012 bzw. 2013 die Rede war, hatte das örtliche Verwaltungsamt Hohe Börde 2009 über Pläne des Landes informiert, die Straße bereits 2011 bauen zu wollen. Der Landesbetrieb Bau soll demnach entsprechende Unterlagen ( u. a. den bestehenden Bebauungsplan ) angefordert haben. Später kamen wieder Gerüchte auf, dass die Realisierung im Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan erneut auf später verschoben worden ist.

Um der Bebertaler Forderung nach einem baldigen Bau der Umgehungsstraße Nachdruck zu verleihen, hatte die Bürgermeisterin der Hohen Börde, Steffi Trittel, Anfang des Jahres sämtliche Unterlagen zur Umgehung an den lokalen CDU-Bundestagskandidaten Manfred Behrens übergeben. Behrens will sich darum kümmern.

Ein Volksstimme-Anfrage zum Stand der Dinge im Verkehrsministerium von Sachsen-Anhalt ergab : " Für die Bebertaler Ortsumgehung erfolgt derzeit die Vermessung des Trassenkorridors als Grundlage für die rechnergestützte Aufbereitung der alten, aus dem Jahr 1999 stammenden, Entwurfsplanung. Es besteht das Ziel, diese im Frühjahr dieses Jahres abzuschließen.

Im Anschluss daran ist die Aktualisierung des vorliegenden straßenbautechnischen Entwurfes hinsichtlich vorzunehmender Korrekturen vor dem Hintergrund sich u. a. zwischenzeitlich geänderter technischer Regelwerke vorgesehen. Darüber hinaus wird die vorhandene Verkehrsprognose fortgeschrieben ", teilte das Ministerium und ergänzte : " Wir weisen darauf hin, dass zunächst umfangreiche Abstimmungen mit den zu Beteiligenden im Hinblick auf die Aktualisierung der Planung durchgeführt werden. Diese bleiben zunächst abzuwarten, so dass hinsichtlich eines möglichen Baubeginns derzeit keine belastbaren Aussagen gemacht werden können. " Weiterhin heißt es zur Vorgeschichte : " Die baurechtliche Absicherung der Umgehung erfolgte durch einen im Februar 2000 als Satzung von der Gemeinde Bebertal beschlossenen Bebauungsplan, der bestandskräftig ist. Der Entwurf wurde dem Bundesverkehrsministerium 1999 unter Darlegung der problematischen Verhältnisse in der Ortslage Bebertal zur Genehmigung vorgelegt. Unter Hinweis auf die laufende Überarbeitung desBundesverkehrswegeplanes und der damit einhergehenden Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen hat dieser jedoch die Unterlagen ungeprüft zurückgereicht.

Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes die Ortsumgehung ( OU ) Bebertal vom Land Sachsen-Anhalt als dringliches Vorhaben angemeldet. Mit dem 2004 beschlossenen 5. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes und dem darin enthaltenen neuen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen wurde die OU in den Bedarfsplan 2003 als neues Vorhaben im vordringlichen Bedarf eingestellt. Parallel zur Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes erfolgte die Entscheidung der Straßenbauverwaltung, ab dem Jahr 2004 den inzwischen abgeschlossenen schrittweisen Ausbau der Ortsdurchfahrt Bebertal, umzusetzen. Nach Realisierung des letzten Abschnittes der Ortsdurchfahrt erfolgt nunmehr die weitere Verfolgung der Ortsumgehung Bebertal. "