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Satzung Ein Entgeld für Nutzer erlassen

27.01.2011, 04:33

Barleben (rms). Die Gemeinde hat eine neue Benutzungssatzung und Entgeltordnung für drei öffentliche Einrichtungen erlassen. Es handelt sich um das Bürgerhaus Ebendorf, das Dorfgemeinschaftshaus und die alte Feuerwehr in Meitzendorf.

Die Räumlichkeiten werden gern auch für Familienfeiern oder Veranstaltungen der Vereine genutzt. In der erweiterten Sitzung des Sport- und Kulturbeirates am Montag im Gemeindesaal in Barleben haben die Vertreter der Vereine die neue Benutzungssatzung in die Hand bekommen. Katrin Röhrig vom Eigenbetrieb verwies darauf, dass die Gemeinde sehr an der Förderung des kulturellen Lebens und der Pflege der Gemeinschaft interessiert ist. Deshalb können Vereine die Räume auch ermäßigt nutzen. Voraussetzung ist, dass es sich um Übungsstunden oder Mitgliederversammlungen ohne Bewirtung und Eintritt handelt. Bei allen anderen Veranstaltungen und auch Familienfeiern werden für die drei genannten Einrichtungen Entgelte bei bis zu vier Stunden zwischen 60 und 100 Euro fällig. Hinzu kann noch eine Betriebskostenpauschale kommen.

Bei ganztägiger Nutzung liegen die Beiträge zwischen 120 und 200 Euro. Notwendig ist, mindestens zwei Wochen vorher bei der Gemeinde einen mündlichen oder schriftlichen Antrag zu stellen. In der Satzung sind auch alle Pflichten der Benutzer aufgeführt, damit zu jeder Zeit Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit gewährleistet werden. Die Vereinsvertreter nahmen die Vorschriften ohne Diskussion zur Kenntnis.