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Zweckverbandsausschuss beriet Kalkulation für 2014 bis 2016 Abwassergebühren sinken oder bleiben auf altem Niveau

Von Thomas Drechsel 25.10.2013, 01:11

Zerbst l Der Verbandsausschuss des Abwasserzweckverbandes Elbe-Fläming (AWZ) hat in dieser Woche über die künftigen Abwasserentsorgungsgebühren beraten. Der Ausschuss folgte den Ausführungen und den Kalkulationskriterien, die von Hans-Jürgen Mewes vorgetragen wurden.

Der Prokurist der Heidewasser GmbH betrachtete zuvor die finanzielle Entwicklung innerhalb der Jahre 2011 bis 2013. Zum aktuellen Jahr, so Mewes, wurden nicht die geplanten Kosten und Einnahmen herangezogenen, sondern die bislang tatsächlich entstandenen Werte ermittelt und aufs Jahresende hochgerechnet. Somit kann die Heidewasser, die das operative Abwasser-Geschäft für den Verband erledigt, mit höchstmöglich realistischen Werten in die Kalkulation für den Zeitraum 2014 bis 2016 gehen.

Wie Mewes darlegte, hat die überprüfende Nachkalkulation der Jahre 2011 bis 2013 im Bereich der Gebühren für zentral angeschlossene Grundstücke ein Defizit von 66 000 Euro ergeben. Im Bereich der dezentralen Entsorgung von Grundstücken mit Sammelgruben hingegen würden die Gebühreneinnahmen um rund 122 000 Euro über den bis Ende 2013 entstehenden Kosten liegen. Im Bereich der Abwasserentsorgung von Grundstücken mit Kleinkläranlagen hingegen werde eine minimale Unterdeckung von 828 Euro erwartet. "Man kann also sagen, dass vor allem für die dezentrale Entsorgung von Grundstücken mit Sammelgruben eine Gebührensenkung erfolgen sollte. In den beiden anderen Bereichen schätzt die Heidewasser ein, dass die Gebühren für den bevorstehenden Kalkulationszeitraum auf bisherigem Niveau bleiben sollten", so Mewes. Er betonte, dass auch im Bereich der zentralen Entsorgung trotz Unterdeckung eine kostendeckende Einnahme aus den Gebühren in aktueller Höhe entstehen wird, da weitere Einflussgrößen kostendämpfende Wirkungen entfalten würden.

Kalkulation für 2014 bis 2016

Die Kalkulation für die Abwassergebührenerhebung 2014 bis 2016 berücksichtige alle bekannten Parameter und Einflussgrößen, betonte Mewes im Anschluss. So seien alle technischen Parameter der wassertechnischen Anlagen, alle Investitionen und Kredite und auch die Zahlungen an Dritte - hier insbesondere die Firma SUT, die das Klärwerk Nutha betreibt - und auch die Prognose der künftigen Abwassermengen untersucht und berücksichtigt worden. Mewes wies auch darauf hin, dass die Heidewasser GmbH für ihre Dienstleistungen teils sinkende Entgelte berechnen wird. "Durch betriebsinterne Prozess-Optimierungen gelingt es der Heidewasser als kommunalem Dienstleister, die Entgelte verringern zu können."

In Aufrechnung aller Kosten schlug Mewes vor, die Gebühren für die Entsorgung über das zentrale Abwasserkanalnetz unverändert auf heutigem Niveau zu belassen. Dies liegt bei einer Mengengebühr von 3,27 Euro pro Kubikmeter und einer Grundgebühr von 128 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben wurde vorgeschlagen, die Mengengebühr von aktuell 9,29 Euro auf 8,70 Euro pro Kubikmeter zu senken. Für die Abwasserentsorgung aus Kleinkläranlagen schließlich schlug Mewes vor, die Mengengebühr neu mit 33,85 Euro pro Kubikmeter festzusetzen und zugleich eine Grundgebühr einzuführen. Diese sollte bei 36 Euro pro Anlage und Jahr liegen.

Am kommenden Dienstag wird sich die Mitgliederversammlung des AWZ mit den künftigen Gebühren befassen.