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Meldungen an Arbeitsagentur nötig Anzahl schwerbehinderter Mitarbeiter wird geprüft

25.01.2014, 01:15

Dessau (tdr) l Die Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg hat mit der jährlichen Überprüfung der Anzahl schwerbehinderter Menschen begonnen. Hierzu ist es einer Presseinformation der Arbeitsagentur zufolge nötig, dass die betreffenden Unternehmen ihre entsprechenden Angaben bis 31. März an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, erhalten im Januar die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie ein entsprechendes Bearbeitungsprogramm. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Weitere Informationen können per Mail an "Magdeburg.061-OS@arbeitsagentur.de" gerichtet werden.