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Urteil gegen Ex-BWZ-Chef rechtskräftig

23.04.2014, 13:38

Zerbst (jkd) l Dienstag vor einer Woche ist der ehemalige BWZ-Geschäftsführer Wolfgang S. durch das Amtsgericht Zerbst wegen Untreue in zwei besonders schweren Fällen zu einer Freiheitsstraße verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wie Amtsgerichtsdirektor Andreas van Herck nun auf Volksstimme-Nachfrage mitteilt, hat die Verteidigung gegen dieses Urteil keine Rechtsmittel eingelegt. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Mehr dazu lesen Sie am Donnerstag in der Zerbster Volksstimme sowie im E-Paper.