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Wohngeld im ABI-Bürgeramt beantragen

31.05.2014, 01:26

Zerbst (mla) l Ab Montag übernimmt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz, die bislang die Stadt Zerbst wahrgenommen hatte. "Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt alle wohngeldrelevanten Aufgaben von der Antragsbearbeitung und Bescheidung von Wohngeldleistungen bis zur Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht mehr durch die Stadtverwaltung erledigt werden", erklärte Stadtsprecherin Antje Rohm. Stadt und Landkreis schlossen dafür eine Zweckvereinbarung.

Der gesamte Aktenbestand sowie die noch laufenden Genehmigungsverfahren gehen an die Kreisverwaltung über. Anträge können weiterhin in Zerbst gestellt werden. Anlaufstelle ist das Bürgeramt des Landkreises, Fritz-Brandt-Straße 16. Dort liegen die Antragsformulare auf Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) bereit.

Das Bürgeramt ist montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr geöffnet und telefonisch unter (03923/70 22 22) zu erreichen.