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Kein Ende im Abfallentgeltstreit WG Fohe Zukunft gegen Abikw Gutachter befangen: Er hat Tönsmeier-Verträge erarbeitet

Von Thomas Drechsel 11.06.2014, 01:26

Zerbst/Dessau l Die Zerbster Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" (WG) hat Einspruch gegen die Vergabe eines Auftrages zur Begutachtung der Anhalt-Bitterfelder Abfallentgeltkalkulation an die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhoben. Am 9. Mai hatte die Vorsitzende Richterin der Kammer für Handelssachen am Landgericht Dessau, Katrin Clemens, die Einholung eines solchen Gutachtens festgelegt und die benannte Firma als möglichen Gutachter benannt. Allerdings dürfe die KPMG weder für die WG noch für die beklagten Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke (Abikw) bereits tätig gewesen sein.

Genau hier sieht WG-Geschäftsführer Knuth Jacob und sein Rechtsbeistand, die Anwaltskanzlei Jahnke Handrich, ein Problem. Denn KPMG und insbesondere auch der namentliche benannte Mitarbeiter, der jetzt die Entgeltkalkulation begutachten soll, war 2004 ganz wesentlich mit der Erarbeitung der Verträge befasst, in denen der Verkauf von Geschäftsanteilen der Köthener kommunalen Abfallentsorgung auf die Firma Tönsmeier geregelt sind. Diese Verträge sind mit einer Laufzeit von 20 Jahren versehen, wirken also noch bis 2024 und können auch vom heutigen Landkreis Anhalt-Bitterfeld nicht einseitig geändert werden. Somit sieht WG-Rechtsanwalt Sven Handrich starke Momente einer Befangenheitssituation. Er schlägt Richterin Clemens nunmehr den Frankfurter Experten Erik Gawel vor. Jener hatte 2010 im Auftrag der Dessauer Stadtwerke eine Stellungnahme zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes über die Dessau-Roßlauer Abfallwirtschaft erarbeitet, kennt sich somit im Sachsen-Anhaltischen Abfallrecht aus.

Verhandlungsende offen

Im Mai hatte Richterin Clemens noch gehofft, dass binnen drei Wochen Klarheit über den Gutachter-Auftrag herrschen könnte. Dieser Findungsprozess könnte nun jedoch erneut bei Null beginnen. "Mir liegt das betreffende Schreiben aus Zerbst seit vorigem Freitag vor", sagte die Richterin gestern. Nunmehr müsse sie das Schreiben durcharbeiten, anschließend seien alle Verfahrensbeteiligten dazu zu hören. Wann in der Klage der WG gegen die Abikw weiter verhandelt wird, sei "momentan völlig offen".

Unterdessen hat die WG in weiteren Schriftsätzen Fehler in der Verhandlungsführung moniert. Zum einen würden den Abikw in für Zivilverfahren untypischer Weise immer wieder Möglichkeiten gegeben, Stellungnahmen nachzureichen, die nicht fristgemäß oder nicht umfassend eingereicht worden waren. Zum anderen, so Rechtsanwalt Handrich, sei entgegen der richterlichen Auffassung keinesfalls klar, dass die Rechnungen der Abikw "dem Grunde nach" berechtigt seien. Handrich kritisiert, dass die Abikw beispielsweise die Tönsmeier-Verträge nicht offenlegt. Zugleich würden jährlich rund fünf Millionen Euro für die Abfallentsorgung im Köthener Raum in der Gesamt-Kalkulation aufgeführt, ohne erläutert zu werden.