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Feuerwehrkostenersatzsatzung in den Ortschaftsräten Rechnung kommt bei Fahrlässigkeit

Von Petra Wiese 23.10.2014, 03:13

Keine neue Satzung ist die Feuerwehrkostenersatzsatzung, nur neu kalkuliert. Die darin enthaltenen Sätze sind deutlich niedriger als vorher.

Zerbst l Die Stadt Zerbst/Anhalt hat entsprechend des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen unter anderem auch aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Eine solche Leistung ist der Einsatz der Feuerwehr. Für kostenersatzpflichtige Leistungen sind kostendeckende Entgelte zu erheben. Dieser Kostensatz wurde nun entsprechend der gesetzlichen Vorgaben neu ermittelt. Am Inhalt der Satzung hat sich dagegen nichts geändert.

Einsatz bei Bränden ist unentgeltlich

Dabei ergibt sich immer wieder die Frage in den Ortschaftsräten, denen derzeit der Satzungsentwurf zur Anhörung vorliegt, wann ein Feuerwehreinsatz kostenpflichtig ist. Grundsätzlich verweisen die Experten aus der Stadtverwaltung darauf, dass der Einsatz von Feuerwehren bei Bränden, Notständen, Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus Lebengefahr unentgeltlich ist. Kosten werden dagegen in Rechnung gestellt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Gefahr oder Schaden. Ordnungsamtsleiterin der Stadt Zerbst, Kerstin Gudella, bringt dann immer gern das Beispiel einer Ölspur an. Der Verursacher, soweit bekannt, muss die Rechnung bezahlen.

Auch, wenn die Feuerwehr gerufen wird, um eine Katze vom Baum zu holen, entstehen ersatzpflichtige Kosten. Ebenso der verursachte Unfall, bei dem keine Lebensgefahr besteht, muss bezahlt werden. In der Regel kommt dann aber die Haftpflichtversicherung ins Spiel.

Erhebliche Abweichungen gegenüber der im Jahr 2010 beschlossenen Feuerwehrkostenersatzsatzung sind bei dem neuen Entwurf festzustellen. Das liegt an der Art der Kalkulation, die gemäß der aktuellen Rechtssprechung vorgenommen wurde. Da unterscheidet man Vorhaltekosten und einsatzbedingte Kosten.

Deutlich niedrigere Sätze als bisher

Im Ergebnis der Kalkulation ergibt sich zum Beispiel für den Einsatz des Löschfahrzeuges statt bisherigen 1000 Euro pro Stunde eine Reduzierung auf 60 Euro pro Stunde. Das Mannschaftstransportfahrzeug kostet nur noch 70 Euro statt 750 Euro pro Stunde. Je Einsatzkraft werden 40 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt, was auch für den Einsatzleiter gilt, der vorher mit 170 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt wurde und die Einsatzkraft mit 100 Euro pro Stunde. Durch Division mit den tatsächlichen Jahresstunden kamen diese neuen Sätze zu Stande.

Bei Vorabprüfung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises hat es keine Beanstandungen gegeben. Auch in den Ortschaftsräten gab es hier keine Einwände der Bürgervertreter. Die Beschlussfassung erfolgt in der Stadtratssitzung am 26. November. Die Berechnungsgrundlagen der Kostenrechnung können im Amt für Steuern eingesehen werden.