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Gleiche Satzungen zum Jahresbeginn

25.11.2014, 15:26

Zerbst (dap) l Bis zum 1. Januar 2015 sind die für Zerbst und sein Umland geltenden Satzungen zu vereinheitlichen. Das betrifft auch die Regelungen zu Vergnügungssteuer, Straßenreinigung, Friedhöfe und zum Kostenersatz für Feuerwehrleistungen. Mehr dazu lesen Sie am Mittwoch in der Zerbster Volksstimme sowie im E-Paper.