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Streit um Straathof jetzt am Oberverwaltungsgericht

16.12.2014, 14:10

Magdeburg/Burg/Genthin (am/dpa) l Der Streit um das Schweinehaltungsverbot gegen den Züchter Adrianus Straathof ist nun beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg anhängig. Straathof habe Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt, mit dem das Haltungsverbot des Kreises Jerichower Land bestätigt worden war, sagte der Vorsitzende Richter des zuständigen 3. Senats, Oliver Becker, am Dienstag auf Anfrage. Der Kreis hatte Straathof, der als einer der größten Schweinehalter in Europa gilt, wegen Verstößen gegen den Tierschutz bundesweit die Schweinehaltung verboten. Straathof hat auch Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Thüringen. "Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg bestätigt die Vorgehensweise meiner Verwaltung und ich bin optimistisch, dass sie auch in der zweiten Instanz Bestand haben wird", erklärte Landrat Steffen Burchhardt (SPD). Das Gericht lehnte einen Eilantrag von Straathofs Anwälten ab. Das von der Kreisverwaltung verhängte Verbot der Tierhaltung gegen einen der größten Schweinehalter Deutschlands habe sich auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes als rechtmäßig erwiesen, begründete das Gericht. Das Verbot richtet sich gegen Straathof persönlich. Ihm werden unter anderem Qualzucht und das Töten von Ferkeln ohne vernünftigen Grund vorgeworfen. Als Geschäftsführer mehrerer Firmen betreibt er allein sechs Standorte im nördlichen Sachsen-Anhalt, so im Jerichower Land und in der Altmark. Lesen Sie am Mittwoch mehr in der Volksstimme und im E-Paper.