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Noch bis morgen dürfen laut Gesetz Feuerwerksartikel verkauft werden Feuer frei: Startschuss für Böllerverkauf gegeben

Von Katrin Wurm 30.12.2014, 01:24

Zerbst l Morgen ist Silvester. Und da damit die letzte Party des Jahres sowie ein neues Jahr eingeläutet wird, gehört bei den meisten ein kräftiges Feuerwerk einfach dazu.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern hat in Deutschland gestern begonnen und endet am 31. Dezember. Gemeint sind damit Feuerwerkskörper der Klasse II, die nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden dürfen. Städte und Gemeinden können dies zeitlich oder räumlich weiter eingrenzen oder unterbinden. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden.

Auch im Edeka-Center in Zerbst gingen gestern schon viele Silvesterböller über die Theke. Als besonders beliebt stellten sich Familienpakete heraus, die einen Mix aus Knallern, Batterien, Raketen und Fontänen beinhalten, erklärte Edeka-Marktleiterin Micaela Schotte.

Das Geschäft mit den Silvesterböllern ist ein Millionengeschäft. Im vergangenem Jahr haben die Deutschen rund 124 Millionen Euro dafür ausgegeben. Mittlerweile machen Batterien die Hälfte des Umsatzes aus. Diese werden einmal angezündet, fackeln dann eine halbe Minute oder länger und geben ein Feuerwerk mit unterschiedlichen Knall-, Knister- und Leuchteffekten ab.

Aus Sicherheitsgründen rät der Verband der pyrotechnischen Industrie, Feuerwerk in Supermärkten, Drogerien oder Baumärkten zu kaufen und nicht bei dubiosen Anbietern oder auf Flohmärkten.