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Jäger wollen kein Wesenstest für ausgebildete Tiere Petition für Ausnahme bei Jagdhunden

Von Sebastian Siebert 30.03.2015, 03:34

Zerbst l Das so genannte Kampfhundgesetz soll eine Ausnahme für Jagdhunde machen. Das fordern die Mitglieder der Jägerschaft in Zerbst laut einer Petition, die sie während ihrer Jahreshauptversammlung am Freitag in Garitz unterschrieben haben. Zwar führen Jäger üblicher Weise keine in dem Gesetz beschriebenen Rassen, denen eine besondere Gefährlichkeit zugeschrieben wird, wie Pitbull oder Staffordshire Bullterrier. Allerdings kennt das Gesetz auch so genannte Vorfallshunde, also Hunde, die einen Menschen oder einen anderen Hund gebissen haben. Diese müssen dann ebenso einen Wesenstest bestehen, um sicherzustellen, dass der Hund sich dabei wesensgerecht verhalten hat und nicht etwa aus übertriebener Aggression heraus zubiss. Und dass könne, so die Argumentation der Petition, dadurch sichergestellt werden, dass ein zugelassener Jagdhund bereits durch Brauchbarkeits- und Fachprüfung ein gesundes Wesen belegt habe. Andererseits würde er diese Prüfungen nicht bestehen können.

Vorsitzender Ralf Müller begrüßte darüber hinaus, dass durch den Wolf verletzte Jagdhunde nun vom Land entschädigt werden. Gleichzeitig bedauerte er, dass die Anhebung der Hundesteuer in Zerbst auch für Jagdhunde gelte. Ein entsprechender Ausnahmeantrag war im Stadtrat abgelehnt worden.