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Landtagswahl am 20. März Wer per Brief wählen möchte, muss sich jetzt sputen

Von Cordula Bischoff 15.03.2011, 04:32

Zerbst. Rund 2 028 500 wahlberechtigte Sachsen-Anhalter sind aufgerufen, am kommenden Sonntag den sechsten Landtag zu wählen. In unserem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der die Wahlkreise 22 Köthen, 23 Zerbst, 28 Wolfen und 29 Bitterfeld umfasst, können insgesamt 172 552 wahlberechtigte Bürger ihre Stimme abgeben. Das können sie in einem der 218 Wahllokale oder per Briefwahl machen.

Wer per Post seine Stimme abgeben möchte, der muss sich langsam sputen, denn spätestens bis zum 20. März muss der Wahlbrief beim Kreiswahlleiter angekommen sein. Dessen Adresse ist auf dem Wahlbrief abgedruckt. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, dem 17. März, zur Post aufgegeben werden.

Der Wahlbrief kann auch direkt bei der Dienststelle des Kreiswahlleiters abgegeben beziehungsweise in den Hausbriefkasten - links neben dem Haupteingang der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) - eingeworfen werden.

In den Fällen, in denen die Briefwahl direkt vor Ort in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen durchgeführt wird, sorgen die Städte und Gemeinden für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe beim Kreiswahlleiter.

Unzulässig ist es allerdings, den Wahlbrief am Sonntag, dem 20. März, in einem Wahllokal oder bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen abzugeben.

Noch ein Wort zur Statistik: In der allgemeinen Wahlstatistik werden im Wesentlichen die Zahl der Wahlberechtigten, der Wähler, der Nichtwähler, der gültigen und der ungültigen Stimmen sowie der Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge erfasst.

Die repräsentative Landtagswahlstatistik ermittelt in wenigen ausgewählten Wahlbezirken die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und der Wähler - und das unter Berücksichtigung der Stimmabgabe. Dazu werden aus den rund 2300 Wahlbezirken in Sachsen-Anhalt (ohne Briefwahlbezirke) 114 statistisch geeignete Stichprobenwahlbezirke ausgewählt.

Damit wird erreicht, dass die ausgewählten Wahlbezirke für das Land Sachsen-Anhalt repräsentativ sind. Die Auswahl erfolgt durch den Landeswahlleiter und das Statistische Landesamt.

Übrigens enthält der für die repräsentative Auswertung verwendete Stimmzettel die selben Angaben über Bewerber und Parteien wie alle übrigen Stimmzettel des Wahlkreises. Hinzu kommen in den ausgewählten Bezirken Unterscheidungsaufdrucke nach Geschlecht und Altersgruppe; diese Angaben sind anonym. Die Stimmzettel enthalten also keine personenbezogenen Daten des Wählers wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum.

Um auch jeglichen Rückschluss aus den Stimmzetteln mit den Unterscheidungsaufdrucken auszuschließen, müssen die für die repräsentative Statistik ausgewählten Wahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte aufweisen. Zwar kann bei der Auszählung festgestellt werden, wie viele Frauen oder Männer einer jeden der insgesamt fünf gebildeten Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben - aber daraus können keine Anhaltspunkte über die Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden. Das Wahlgeheimnis bleibt also auch bei der repräsentativen Wahlstatistik absolut gewahrt.