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Entwurf des neuen "Teilplans Windenergienutzung" liegt öffentlich aus Jeder kann bis Ende April Einwände äußern

29.03.2011, 04:32

Bias/Hohenlepte/Zerbst (dap). Im November hat die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg den neuen Teilplan zur Windenergienutzung beschlossen. Nachdem der Planentwurf durch das Raumordnungsministerium geprüft wurde, folgt nun die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Zu diesen zählt die Einheitsgemeinde Stadt Zerbst, womit sich auch die einzelnen Ortschaften zu dem Sachverhalt äußern können.

Für die Region Zerbst sind drei Neuerungen vorgesehen. Zum einen soll zwischen Güterglück, Gödnitz und Walternienburg ein 208 Hektar großes Windvorranggebiet neu ausgewiesen werden. Gegen dieses Vorhaben kämpft eine Bürgerinitiative, die bereits über 1400 Unterschriften gesammelt hat. Statt kreisender Windräder setzt sich die Initiative für die Weiterentwicklung des Tourismus sowie den Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt ein.

Daneben soll das Windanlagen-Gelände östlich der Landstraße 57 (Zerbst-Dobritz) am Stiefelknecht nunmehr regulär als 85 Hektar großes Windvorranggebiet ausgewiesen werden. Zum Dritten zielt der Entwurf darauf ab, dass der bestehende Windpark Straguth Mindestabstand zu Badewitz bekommt und leicht Richtung Deetz ausgedehnt wird.

"Das betrifft uns kaum", kam Johannes Schäm im Ortschaftsrat Hohenlepte auf den Teilplan zu sprechen. Der Ortsbürgermeister informierte seine Ratskollegen, dass die Ortschaftsräte bis 31. März eine Stellungnahme zu dem Papier abgeben können. "Wir enthalten uns", entschlossen sich die Hohenlepter, davon keinen Gebrauch zu machen und neutral zu bleiben. Der gleiche Tenor herrschte unter den Ratsmitgliedern von Bias, da auch ihr Ort nicht direkt von den ausgewiesenen Windenergie-Vorranggebieten tangiert wird.

Bis zum 29. April kann übrigens jeder Bürger den Planentwurf im Planungsamt der Stadt Zerbst, Puschkinpromenade 2, sowie im Landratsamt einsehen und Einwendungen dazu abgeben. Diese werden dann voraussichtlich am 5. Juli in einer öffentlichen Erörterungsveranstaltung beraten. Alle Dokumente und Karten sind auch auf der Internetseite der Planungsgemeinschaft einsehbar.

www.regionale-planungsgemeinschaft-anhalt-bitterfeld-wittenberg.de/