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Landgericht Dessau: Berufungsinstanz verhandelt zu Vorfall vom 13. Mai 2010 neu Dunkle Hautfarbe passte nicht in das "Weltbild" der Täterin

Von Andreas Behling 20.04.2011, 04:27

Dessau-Roßlau/Zerbst.Die zwei jungen Männer aus Zerbst - 17 und21 Jahre alt - hüllen sich derzeit in Schweigen. Sie wollen nicht sagen,was sich am Nachmittag des 13. Mai 2010 auf dem Parkplatz einesEinkaufsmarktes in Roßlau zutrug.

Staatsanwalt Falk Liesigk legt ihnenzur Last, dass sie sich damals einer gefährlichen Körperverletzungschuldig machten. Deswegen ist er vor der 1. Strafkammer desLandgerichts Dessau-Roßlau in Berufung gegangen. Die erste Instanz hattedie beiden Zerbster nämlich am 26. November 2010 von diesem Vorwurffreigesprochen.

Sollte das Duo im Frühjahr vergangenen Jahres überhaupt in Erscheinunggetreten sein, dann wohl nur in der Rolle von Mitläufern. Alsmutmaßliche Haupttäterin muss sich in dem Prozess unter dem Vorsitz vonSiegrun Baumgarten eine 22 Jahre alte Roßlauerin verantworten. In ihremFall scheint ein noch kurz vor den Ereignissen absolviertesAnti-Aggressionstraining keinerlei Früchte getragen zu haben. Als sie anjenem Nachmittag nämlich drei friedlich spielende Schwestern erblickte,deren dunkle Hautfarbe nicht in ihr Weltbild passte, nutzte sie dieAnwesenheit einiger Bekannter - unter ihnen auch die Männer aus Zerbst-, um nach den Mädchen zunächst eine Bierflasche zu werfen.

Begleitet wurde diese Aktion von lauten rassistischen Beschimpfungen unddem Rufen von Naziparolen. Zudem schlug sie dem ältesten Kind - dasMädchen war seinerzeit elf Jahre alt - mit der flachen Hand ins Gesicht.Das räumte die 22-Jährige - Staatsanwalt Liesigk bezichtigt sie sowohlder gefährlichen Körperverletzung als auch des Verwendens vonKennzeichen verfassungswidriger Organisationen - zum Prozessauftaktselbst ein.

Nicht stimmen würde jedoch, dass sie gegenüber dem Kind ihr Gesäßentblößte und dies mit dem Kommentar versah, so sehe "ein deutscherHintern" aus. Das Opfer und dessen heute neun Jahre alte Schwesterbestätigten indes, dass sie von der augenscheinlich ziemlich betrunkenenFrau den nackten Hintern zu sehen bekamen. Darüber hinaus sei der Schlagmit geballter Faust ausgeführt worden, erinnerte sich die mit einemSkateboard ihre Geschwister verteidigende Zwölfjährige.

Die Roßlauerin will mit ihrem Verteidiger Klaus Rumph vor derBerufungsinstanz erreichen, dass die gegen sie verhängte zwölfmonatigeJugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Anklagevertreterverfolgt unterdessen das Ziel, sie nach allgemeinem Strafrecht zuverurteilen. Außerdem strebt er an, dass ein dritter Freispruch, deneine 16-jährige Roßlauerin erhielt, ebenfalls aufgehoben wird.

Ob derStaatsanwalt mehr belastendes Material zusammentragen kann als vormAmtsgericht, bleibt abzuwarten. Eine Zeugin, die gesehen haben will, wiedie größere Gruppe das dunkelhäutige Mädchen umzingelte, konnte nichtordnungsgemäß geladen werden. Und die jüngere, von der Polizeivorgeführte Roßlauerin räumte lediglich ein, in den Chor der Rufereingestimmt zu haben, die "Heil Hitler" und "Sieg Heil" skandierten.

Die Hauptverhandlung wird am 29. April fortgesetzt. Dann sollen dieBewährungshelferin und ein Sozialarbeiter aussagen, der sich gegenwärtigum die berufliche Ausbildung der mutmaßlichen Haupttäterin kümmert.