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Stadtrat Zerbst / Rechtliche Prüfung eingeleitet Anträge und Grundsatzfrage, wer was zu beschließen hat

Von Judith Kadow 31.05.2011, 04:40

Für Edgar Grund, Ortschef von Straguth und Stadtratsmitglied, ging es jüngst im Stadtrat um eine Grundsatzentscheidung. Er sieht es als unzulässig an, dass der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss eine Stellungnahme zum neuen Teilplan Wind-energienutzung beschlossen hat. Vielmehr sei dies eine Aufgabe des Stadtrates. Diese Aussage untermauerte er mit vier Anträgen.

Zerbst. Edgar Grund (CDU) geht es ums Prinzip. Im jüngsten Bau- und Stadtentwicklungsausschuss stand der Beschluss einer Stellungnahme zum neuen Teilplan "Wind- energienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg" auf der Tagesordnung. Unrechtmäßig, wie Grund findet und dies beim Vortragen seiner Anträge vor dem Stadtrat mit Verweis auf die Hauptsatzung der Stadt Zerbst begründete. Er sieht den Stadtrat als das Organ an, das eine solche Stellungnahme zu beschließen hat und führte dazu einen entsprechenden Paragraphen der Hauptsatzung an.

"Mir geht es nicht darum, dass am Ende ein anderes inhaltliches Ergebnis steht", betont Grund vor den Stadträten. Allerdings sieht er in diesem Vorgehen die Einhaltung des Stadtrechtes verletzt. "Das muss eingehalten werden. Alles andere ist eines Abgeordneten nicht zulässig", sagte Grund.

Vier Anträge mit einem Ziel

Daher hatte sein erster Antrag zum Inhalt, dass Bürgermeister Helmut Behrendt bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Stadtentwicklungsausschusses den dort im Mai gefassten Beschluss zu widersprechen habe. Antrag 2 beinhaltete die Forderung, dass sich der Stadtrat in seiner Juni-Sitzung mit dem Entwurf des neuen Teilplanes zu befassen hat und eine Stellungnahme der Stadt beschließt. Im Zuge des dritten Antrages hat die Verwaltung der Stadt der Ortschaft Straguth unverzüglich die Gelegenheit zu geben, zum Vorschlag der Getec Aktiengesellschaft, auf deren Gelände des ehemaligen Flugplatzes Windenergieanlagen errichten werden sollen, Stellung zu nehmen (wir berichteten).

Der vierte und letzte Antrag sieht vor, dass der Bürgermeister erst eine Stellungnahme zum regionalen Planungsentwurf abgibt, wenn der Stadtrat darüber beschlossen hat. Des Weiteren sei der regionalen Planungsgemeinschaft durch den Bürgermeister schriftlich anzukündigen, dass nach der Stadtratssitzung im Juni unverzüglich die Stellungnahme der Stadt überlassen wird.

Eine erste Einschätzung des Vorgehens nahm Ordnungsdezernent Andreas Fischer im Anschluss an Grunds Ausführungen vor. Auch in der Verwaltung stellte sich die Frage, wie in diesem Sachverhalt umzugehen sei. Hier ist ein anderer Paragraph der Hauptsatzung herangezogen worden, der dem Bau- und Stadtentwicklungsausschuss durchaus Beschlussfähigkeit in diesem Zusammenhang ausstellt, zumal es sich um freiwillige Stellungnahmen handle. Welche Interpretation der Hauptsatzung die richtige ist, wird durch eine rechtliche Prüfung herausgefunden, die derzeit läuft. Noch ist deren Ergebnis offen.

Des Weiteren hatte die Verwaltung im Vorfeld allen Ortschaften die Möglichkeit zur Stellungnahme verschafft. Zwölf Ortschaften machten davon Gebrauch, darunter auch Straguth, deren Stellungnahme im Bauausschuss wahrgenommen wurden und an die regionale Planungsstelle im Rahmen des Ausschussbeschlusses weitergeleitet worden sind.

Nachdenken über einheitliches Auftreten

Im Zuge dessen sprach sich Stadtrat Steffen Grey (FDP) dafür aus, dass zudem rechtlich geklärt werden soll, wie zukünftig Stellungnahmen durch die Stadt Zerbst gehandhabt werden. In diesem Fall sind die einzelnen Stellungnahmen der Ortschaften im Beschluss des Bauausschusses eins zu eins an die regionale Planungsgemeinschaft weitergereicht worden, sowie eine eigene Stellungnahme des Ausschusses abgegeben worden. Grey möchte nun den Aspekt mitbeleuchtet haben, ob eine einheitliche Stellungnahme durch die Stadt zukünftig möglich sei. Auch um ein gebündeltes Auftreten vor den zuständigen Gremien zu gewährleisten.

Die Ergebnisse der Prüfung werden im nächsten Stadtrat vorgestellt.