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Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg zu Windvorranggebieten Alter Plan neu auf dem Weg: Im Juni liegt Entwurf vor

Von Thomas Drechsel 05.05.2010, 05:18

In der Region zwischen Wittenberg, Zerbst und Bitterfeld sollen die Windvorranggebiete erneut festgelegt werden. Die Mitgliederversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg legte gestern hierzu Einzel-Kriterien fest. Voraussichtlich im Juni soll eine erster Planentwurf mit vorgeschlagenen Vorrangflächen für Windnutzung auf den Tisch kommen.

Köthen. Für eine Fläche von 8 800 Hektar – das entspricht etwa 20-mal dem Zerbster Flugplatz – sind der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg aktuell konkrete Vorplanungen zum Errichten von Windparks angezeigt worden. Offenbar war der Beginn eines erneuten Plan-aufstellungsverfahrens im Herbst 2009 zugleich Startschuss für die Windenergie-branche und deren planerische Vorleister, jeden halbwegs geeignet erscheinenden Schnipsel Boden unter Vertrag bekommen zu wollen. Dabei ist seit gestern gerade erst einmal die erste Phase beendet: Die Erklärungs-Runde, einen Teilplan aufstellen zu wollen, ist vorbei.

Die Mitgliederversammlung wurde bei ihrer Sitzung gestern von Planungsgemeinschafts-Geschäftsstellenleiterin Marion Schilling über die aktuelle Lage informiert. Demnach sind 88 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wie auch aus der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Teilplanes eingegangen. Die fast unglaubliche Anzahl von 339 Träger öffentlicher Belange war um Stellungnahme gebeten worden.

Es gebe "drei Arten von Positionen: strikt dafür, strikt dagegen und völlig einerlei", sagte Frau Schilling vor den Vertretern der Planungsgemeinschafts-Mitgliedskommunen. Alle Stellungnahmen seien erfasst, sortiert und weitestgehend auch bereits bewertet. Eine Fülle fachlicher Aspekte werde derzeit mit den Fachämtern der Landkreise und der Stadt Dessau-Roßlau gemeinsam erörtert, "gerade zu Umweltbelangen".

Klare Kriterien

Um der Mitgliederversammlung möglichst umfassend bewertete Vorschläge vorlegen zu können, bedarf es konkreter Prüfkriterien. Ab wann ein Bauwerk zum Beispiel hinsichtlich seiner Raumbedeutsamkeit zu überprüfen wäre, ist bislang in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg nicht festgelegt. Nach jüngerer Rechtsprechung zu diesem Thema könne, ja solle dies möglichst vor dem eigentlichen Aufstellen eines Windvorranggebietsplanes erfolgen, so Frau Schilling. Orientiert an den hiesigen Kirchturmhöhen, schlug sie der Versammlung eine Höhe von 35 Metern vor. Alles darüber hinaus sei als "raumbedeutsam" zu begreifen und entsprechend zu prüfen. Die Versammlung stimmte dem unmittelbar zu. So werden, wenn es künftig um die Errichtung von Windrädern größer 35 Meter geht, deren Auswirkungen auf den umgebenden Raum mit zu beurteilen sein, könnte sogar ein Versagungsgrund sein.

Zu Beginn der erneuten Planungsrunde waren 35 700 Hek-tar des Gesamt-Gebietes als in Frage kommende Sichtungsräume festgestellt worden. Mittels kleinteiliger Rasterung und umfassender Prüfungen wurden diese Gebiete anhand verschiedener Kriterien bereits untersucht. In der Geschäftsstelle weiß man nun sehr genau Bescheid über die Flächen. Sind Schutzgebiete dabei? Oder unmittelbar nebenan? Führen wichtige Verkehrsinfrastrukturen hindurch? Welche Aussagen treffen die kommunalen Planungen? Und auch die ihnen zugedachten vorrangigen Nutzungen wurden in Betracht gezogen. So formt sich zunehmend ein Eignungsgrad für jedes kleine Flächenteil. Sobald auch die letzten Kriterien betrachtet wurden – das Landschaftsbild beispielsweise steht noch aus – kann die Geschäftsstelle Flächen vorschlagen, die aus vielerlei Gründen für Windkraftnutzung vorrangig genutzt werden sollten. Und zugleich alle anderen Flächen ausschließen.

Diese fast fertige Karte gibt es bereits. In den Fachbehörden und in den Landkreisen wurde sie bereits diskutiert, in einer Anhalt-Bitterfelder Bürgermeisterrunde war sie Thema und hinterließ Fragen. Was eine Sichtachse genau sei, wäre ein Beispiel. "Das ist nicht der freie Blick voraus, der da vielleicht gestört wird, sondern die Weitsicht-Wirkung eines Objektes. Wie wirkt es sich auf eine eventuelle Ortssilhouette oder das Landschaftsbild aus?", umriss Frau Schilling. Natürlich spielt der Abstand zum Objekt eine maßgebliche Rolle. Aus 3 000 Metern Entfernung, so beschloss es die Versammlung schließlich, soll die Auswirkung eines Windrades auf eventuelle Sichtachsen beurteilt werden. Ausnahmen wurden gleich festgelegt: das Dessau-Wörlitzer Gartenreich und Lutherstadt Wittenberg aus südöstlicher Richtung.

Erweitern vor Neuanlage

Ein unterstellter Einfluss von Windrädern auf automatische Waldbrandmeldeanlagen sei nicht nachweisbar, daher hätte die Existenz letzterer keinen Einfluss auf eventuelle Ausweisung als Vorranggebiet. Allerdings solle dies genau wie in bezug auf Rundfunksende- und Richtfunkanlagen im Einzelfall geprüft werden.

Grundsätzlich orientiert die Planungsgemeinschaft eher auf die Ausdehnung vorhandener Windparks als das Anlegen neuer Parks. Der bisherige Planungsstand soll nun in den Gemeinden erörtert werden. Am 18. Juni soll die Mitgliederversammlung den neuen Teilplanentwurf vorgelegt bekommen.